Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.03.2008 | Auto zurückhalten – Versicherer auf Trab bringen

    So nutzen Sie Ihr Unternehmerpfandrecht!

    In der Ausgabe 7/2007 (Seite 9) hatten wir geschildert, dass eine Versicherung nur dann einen echten Grund zur schnellen Zahlung hat, wenn Langsamkeit teuer wird. In diesem Zusammenhang erreichten uns mehrere Fragen zum Werkunternehmerpfandrecht.  

     

    Bezahlung bei Abholung ist die Regel

    Bei Werkverträgen ist Bezahlung bei Abholung die gesetzliche Regel, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 641 BGB). Als Äquivalent zur Vorleistungspflicht des Unternehmers hält das BGB das Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) bereit.  

     

    Problematisch rund um das Unfallgeschäft ist dabei, dass im Normalfall wörtlich oder nur durch faktisches Handeln vereinbart ist: Der Kunde bekommt das Auto, der Betrieb rechnet mit der Versicherung ab.  

     

    Die Voraussetzungen des Werkunternehmerpfandrechts

    • Wer also vom Werkunternehmerpfandrecht Gebrauch machen möchte, muss das mit dem Kunden klar vereinbaren: Das Fahrzeug wird nur herausgegeben, wenn mindestens die RKÜ oder eine gleichwertige Zusage der Versicherung bei Reparaturende bereits vorliegt.