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  • 03.06.2011 | Anwaltskosten

    Rechtsanwaltskosten auch für die Halter von Flotten

    Einen weiteren Baustein im Dauerstreit um die Frage, ob auch der professionell organisierte Halter einer Fahrzeugflotte Anspruch auf die Erstattung von Rechtsanwaltskosten hat, liefert die Berufungskammer des LG Krefeld. Es sagt ja, weil die Rechtsprechung zum Umfang des erstattungsfähigen Schaden inzwischen sehr umfangreich ist und sich auch immer die Frage einer Mithaftung aufgrund der Betriebsgefahr stellt (Urteil vom 7.4.2011, Az: 3 S 39/10; Abruf-Nr. 111823, eingesandt von Rechtsanwalt Jens Hampe, Braunschweig).  

    Beachten Sie: Es ist immer wieder amüsant zu beobachten, wie die Kraftfahrtversicherer einerseits die Schadenregulierung unendlich verkomplizieren, aber gleichzeitig erklären, Schadenregulierung sei doch so einfach, dass man dafür keinen Rechtsanwalt brauche.  

    Praxishinweis: Eine Rechtsprechungsübersicht zu diesem Thema finden Sie in UE 5/2011, Seite 15.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 6 | ID 145604