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  • 04.03.2011 | Anwaltskosten

    Erstattung der Anwaltskosten auch für Fahrzeugflotte

    Dass der Geschädigte eine Flotte von Autos unterhält und sogar eine Rechtsabteilung hat, spricht nicht dagegen, dass er für die Regulierung eines Verkehrsunfalls einen externen Rechtsanwalt auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einschaltet. Denn die Rechtsmaterie rund um Verkehrsunfälle ist so kompliziert geworden, dass nur noch spezialisierte Rechtsanwälte sie beherrschen (AG Köln, Urteil vom 4.2.2011, Az: 272 C 224/10; Abruf-Nr. 110665; eingesandt von Rechtsanwältin Inka Pichler, Wiesbaden).  

    Praxishinweis: Das Urteil liegt auf einer Linie mit dem lesenswerten Urteil des AG Kassel mit der Abuf-Nr. 092631 (UE Ausgabe 9/2009, Seite 1). Denn der Kasseler Richter lässt durchblicken, dass eigentlich klare Fälle von Versicherungen künstlich zu unklaren gemacht werden, und dagegen darf sich Geschädigte mit den zu Gebote stehenden Mitteln, hier dem Rechtsanwalt, wehren.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 5 | ID 142741