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  • 01.02.2008 | AKB 2008

    Neue Musterbedingungen mit völlig veränderter und lesefreundlicher Struktur

    In der Ausgabe 11/2007 (Seite 7 bis 11) haben wir Sie bereits über die überwiegend positiven Auswirkungen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) informiert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat dazu jetzt passende neue Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung, die AKB 2008, vorgelegt (Abruf-Nr. 080202).  

     

    Großteil der Versicherer wird die AKB 2008 übernehmen

    Die AKB 2008 sind nicht verbindlich für die dem Verband angehörigen Versicherungen. Trotzdem ist anzunehmen, dass die überwiegende Zahl der Gesellschaften die Bedingungen im Grundsatz übernehmen und im Detail an die eigenen Vorstellungen und Philosophien anpassen werden.  

     

    Für Neuverträge ab sofort, für Altverträge später

    Die AKB 2008 gelten für alle Kraftfahrtversicherungsverträge, die ab dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gelten so lange die alten konkret vereinbarten AKB, wie sie nicht einvernehmlich auf die neuen AKB 2008 umgestellt werden.