Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.06.2010 | Abtretung

    Positives Urteil eines Landgerichts zu Abtretung und RDG

    Nur wenn ein Autovermieter geschäftsmäßig Schadenregulierung durchführen würde, wäre die Abtretung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nichtig. Das Inkasso im Anschluss an die Vermietung ist jedoch keine solche geschäftsmäßige Schadenregulierung, so das LG Baden-Baden (Urteil vom 20.5.2010, Az: 3 S 78/09; Abruf-Nr. 101648).  

    Beachten Sie: Ein solches Urteil einer Berufungskammer ist immer sehr hilfreich, weil sich alle Amtsgerichte im Bezirk daran orientieren. Mit einer tragfähigen Abtretung kann man sich selbst helfen und auch ohne Unterstützung des Kunden die nicht bezahlten Differenzen einklagen. Das Urteil betrifft einen Autovermieter, gilt aber zweifelsfrei für Werkstätten, Abschleppunternehmer und Sachverständige gleichermaßen.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 3 | ID 136150