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  • 05.10.2009 | Abrechnung

    Benannte Kleinteile und pauschaliertes Kleinmaterial

    Ein Leser fragt: „Seit Jahrzehnten rechnen wir so ab, dass wir zwischen benennbaren Kleinteilen (zum Beispiel Clips) und nicht erfassbarem Kleinmaterial (Dichtmasse, Klebeband, Schmierstoffe etc.) differenzieren. Erstere sind mit Einzelpreisen erfasst, letztere mit einer Pauschale. Nun hat eine Versicherung unter Berufung auf den „Prüfungsbericht“ eines Dienstleisters den pauschalierten Betrag gestrichen. Weil wir Einzelteile spezifiziert abgerechnet haben, sei für den Pauschalbetrag kein Raum mehr. Denn so würden wir die Kleinteile ja doppelt abrechnen. Ist das richtig?“  

    Unsere Antwort: Das scheint uns ein Problem mangelnder Transparenz zu sein. Rechtmäßig ist Ihre Abrechnung allemal. Jedoch liegen die Begriffe „Kleinteile“ und „Kleinmaterial“ sehr nah beieinander. Vielleicht wäre es besser, zwischen „Kleinteilen“ und „Kleinmaterial/Verbrauchsmaterial“ zu differenzieren und letzteres noch zu erläutern etwa wie „Kleinmaterial/Verbrauchsmaterial“ (Dichtmasse, Klebeband, Schmierstoffe etc.). Gerne behaupten Versicherungen auch, dass das, was Sie unter „Kleinmaterial“ fassen, gar nicht abgerechnet werden dürfte. Alles das sei mit dem Stundenverrechnungssatz abgegolten. Das ist unseres Erachtens falsch. Alles, was konkret einem Auftrag zugeordnet werden kann, darf auch auf diesen Auftrag abgerechnet werden. Nur was nicht konkretisiert werden kann („Abnutzung des siebzehner Schlüssel, Abnutzung des Schraubendrehers…“), ist Teil der Gemeinkosten. Allein der Begriff „Gemeinkosten“, was eine Verkürzung von „Allgemeinkosten“ ist, ist eben der Gegenbegriff zu „Konkretkosten“.  

    Beachten Sie: Nutzen Sie den Textbaustein 238.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 6 | ID 130555