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  • 10.08.2026 · Textbausteine · Downloads · Abschleppunternehmer

    671: Weiterer Schaden durch Berge- oder Abschleppvorgang

    Entsteht ein weiterer Schaden durch den Berge- oder Abschleppvorgang, wird dieser dem Erstschädiger zugerechnet. Mit dem folgenden Textbaustein stellen Sie das klar.