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  • · Fachbeitrag · Rechtsformenvergleich

    Zahnärztliches MVZ versus zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaft

    von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen und Dipl. Volksw. Katja Nies (www.praxisbewertung-praxisberatung.com)

    | Facharztgleiche Medizinische Versorgungszentren - und somit auch reine Zahnarzt-MVZ (Z-MVZ) - sind seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes möglich. Laut Angaben des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren - Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung e.V. sind seit Juli 2015 bereits rund 100 Z-MVZ gegründet worden. Dieser Beitrag bietet eine Gegenüberstellung der wichtigsten Kriterien für Z-MVZ und zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaften (Z-BAG). Alternative Rechtsformen wie z. B. die „Partnerschaftsgesellschaft“ werden nicht betrachtet. |

    1. Die Intentionen des Gesetzgebers

    Sowohl mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (zum 1.1.12) als auch dem Versorgungsstärkungsgesetz (zum 23.7.15) soll eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung der Patienten auch in Zukunft sichergestellt werden. Die Unterversorgung in ländlichen bzw. strukturschwachen Gebieten soll verbessert und die Überversorgung in attraktiven Lagen verringert werden.

     

    Bei den Zahnärzten lässt sich in den letzten Jahren folgendes feststellen:

       

    Karrierechancen

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