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  • · Fachbeitrag · Restwert

    Update: Die Restwertrechtsprechung im Überblick

    | Der Restwertstreit beim Haftpflichtschaden hat durch einen Beschluss des OLG Köln neue Nahrung bekommen. Seitdem lassen sich verschiedene Versicherer wieder verstärkt auf Rechtsstreitigkeiten um diese Frage ein. Dabei nehmen sie in Kauf, viele Verfahren zu verlieren. Getragen ist das von der Hoffnung, weitere Gerichte zu finden, die wie das OLG Köln zu ihren Gunsten entscheiden. Der folgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema. |

    Die Entscheidung des OLG Köln

    Das OLG Köln hat in einer mit der BGH-Rechtsprechung nicht in Übereinstimmung zu bringenden Weise entschieden, dass der Geschädigte vor der Verwertung des verunfallten Fahrzeugs dem Schädiger bzw. Versicherer die Möglichkeit geben müsse, ein besseres Restwertangebot einzuholen. (OLG Köln, Beschluss vom 16.7.2012, Az. 13 U 80/12; Abruf-Nr. 123377). Dabei schien die Rechtslage durch den BGH eindeutig geklärt.

    Das grundlegende BGH-Rechtsprechung im Haftpflichtfall

    Die Basis ist nach wie vor ein BGH-Urteil aus dem Jahre 1992: Der Geschädigte darf sich auf die Restwertbezifferung im Gutachten verlassen. Er muss vor Verkauf zu diesem Preis nicht den Versicherer „um Erlaubnis fragen“ (BGH, Urteil vom 21.1.1992, Az. VI ZR 142/91; Abruf-Nr. 010376).