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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Musterfälle zu aktuellen Tendenzen in der deutschen Abkommenspolitik - Teil 1

    von StB Prof. Dr. Dieter Endres und StB Dr. Carla Freiling, Frankfurt a.M.

    | Deutschland will mit einem dichten Netz an DBA die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Wirtschaft unterstützen. Mit den DBA sollen Mehrfachbesteuerungen desselben Vorgangs effektiv vermieden und verlässliche Grundlagen für grenzüberschreitende Direktgeschäfte und Investitionen geschaffen werden. Gleichzeitig ist es Ziel der Abkommensverhandlungen, deutsche Fiskalinteressen zu wahren. Dieser zweiteilige Beitrag zeigt anhand von sechs Musterfällen typische Abkommenstrends auf und erläutert Konsequenzen und Handlungsbedarf für den Steuerpflichtigen. |Internationale Wirtschaftsbeziehungen bedürfen steuerlicher Regelungen zur Harmonisierung, Verständigung und Kooperation (vgl. Lang, StuW 11, 157). Um diesbezügliche Rahmenbedingungen zu schaffen, werden DBA abgeschlossen.

    1. Aktuelle DBA-Entwicklungen

     

    Zum Jahresbeginn 2012 verfügt Deutschland mit 93 DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern über eines der dichtesten Netze in Bezug auf bilaterale Steuerverträge weltweit. In jüngster Zeit ist dabei rege Aktivität zu beobachten, die sich auch in einem inhaltlichen Wandel der deutschen Abkommenspolitik dokumentiert. Damit stehen Steuerpflichtige mit internationalen Aktivitäten immer häufiger vor der Herausforderung, neue Abkommensregeln zu berücksichtigen und deren Auswirkungen auf ihre Steuerplanung zu analysieren. Im Folgenden werden die abkommensrechtlichen Entwicklungen in der 17. Legislaturperiode, also seit November 2009, in Bezug auf Neuverhandlungen und Revisionen von DBA in Ertragsteuersachen aufgezeigt.

     

    Hinweis | Über Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern, Sonderabkommen für Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen und Abkommen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer wird an dieser Stelle nicht berichtet (vgl. hierzu aber BMF 17.1.12, IV B 2 - S 1301/07/10017-03, BStBl I 12, 108 ff.).

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