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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Die Betriebsstättenbesteuerung im Outbound-Fall - Teil 1: Der Gewinnfall

    von Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert und Dipl.-Kfm. Daniel Kaczarepa, Frankfurt (Oder)

    | Erzielt ein Steuerinländer Einkünfte aus einer im Ausland belegenen Betriebsstätte, so sieht er sich mit einem komplexen Geflecht aus steuerlichen Rechtsvorschriften konfrontiert. Die ertragsteuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten ausländischer Betriebsstätten hängt inzwischen von einer Vielzahl von Faktoren ab, die kaum noch zu überblicken sind. Die zweiteilige Beitragsserie skizziert daher anhand mehrerer kurzer Praxisfälle eine Einführung in das aktuelle System der Outbound-Betriebsstättenbesteuerung im Gewinn- und Verlustfall (Teil 2 in der nächsten Ausgabe).|

    1. Der Ausgangsfall

    Der in München wohnhafte und lebende A ist begeisterter Sportschütze. Als gewerblicher Einzelunternehmer hat er sich auf die Produktion und den Export von Sportwaffen spezialisiert. A betreibt in mehreren Ländern Sportschießanlagen, in denen ausgebrannte Manager und andere Zivilbürger gegen Entgelt unter intensiver Anleitung und Betreuung auf Tonscheiben schießen dürfen.

     

    BEACHTEN SIE | Aufgrund des Transparenzprinzips und der regelmäßig damit verbundenen Behandlung gewerblicher Personengesellschaften als Betriebsstätten lassen sich die nachfolgend diskutierten Beispielfälle auch auf Anteile inländischer Steuerpflichtiger an ausländischen Mitunternehmerschaften übertragen. Gleichermaßen gelten die Grundsätze auch für Betriebsstätten, die von inländischen Kapitalgesellschaften im Ausland unterhalten werden. Insoweit sind jedoch die Ausführungen zum Progressionsvorbehalt nicht von Bedeutung.

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