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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Wiederbeschaffungswert und Umbaukosten bei Fahrzeugen mit speziellen Merkmalen

    | Bei der Abrechnung von Totalschäden ist ein wesentlicher Faktor die Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts der Fahrzeuge. Standardfahrzeuge oder solche mit üblichen Extras bereiten dem Sachverständigen dabei in der Regel keine Probleme. Viele Fragen aber tauchen auf bei Fahrzeugen mit speziellen Ausstattungsmerkmalen. Dazu gesellen sich häufig Regulierungsprobleme, wenn der Geschädigte sein nächstes Fahrzeug nicht mit dem speziellen Zubehör umbauen möchte. Ferner müssen die Umbaukosten richtig zugeordnet werden. |

    Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts (WBW)

    Bei der Ermittlung des WBW wird - soweit das Fahrzeug vom Alter her noch im gewerblichen Handel als Gebrauchtwagen vorzufinden ist - auf das Angebotsniveau der professionellen Anbieter abgestellt. Der Sachverständige muss ermitteln, zu welchem Preis dem beschädigten Fahrzeug sehr ähnliche Fahrzeuge angeboten werden.

     

    Spezielle Ausstattungsmerkmale ...