22.04.2026 ·
Sonderausgaben aus AAZ Abrechnung aktuell · Downloads · Abrechnungswissen
In dieser 40-seitigen AAZ-Sonderausgabe erfahren Sie u. a., anhand welcher Parameter Sie BEMA und GOZ miteinander vergleichen, woran Sie eine unwirtschaftliche Kalkulation erkennen und wie Sie den Honorarumsatz und den Steigerungsfaktor berechnen, um bei der Abrechnung von GOZ-Ziffern wirtschaftlich zu arbeiten.
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01.04.2025 ·
Checklisten aus GStB Gestaltende Steuerberatung · Jahresabschluss · 2024
Die Erstellung von Jahresabschlüssen gehört zu den zentralen Aufgaben in der Steuerberatungskanzlei und damit auch zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren. Allerdings lauern auch erhebliche Haftungsrisiken, denn Sie müssen ständig alle Neuerungen korrekt umsetzen.Gerade für Jahresabschlüsse ohne umfassende Plausibilitätsprüfungen bietet Ihnen diese Checkliste das Rüstzeug für die rechtssichere und routinierte Erstellung der Abschlüsse. Mit dem „aus der Praxis für die Praxis“ entwickelten „Patentrezept“ erledigen Sie sicher alle notwendigen Arbeitsschritte. Die Checkliste enthält zahlreiche aktuelle Fundstellen und Hinweise auf die neuesten Urteile und Verwaltungsanweisungen. So müssen Sie nicht mühsam einzeln recherchieren.
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13.01.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Steuerstrafrecht · Strafverteidigungskosten
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten bei Steuerhinterziehung ist ein komplexes Spannungsfeld. Während Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG abziehbar sind, sind Aufwendungen, die durch eine Straftat veranlasst sind, nicht abziehbar, § 12 Nr. 4 EStG. Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich, wenn parallel zum Strafverfahren eine
Betriebsprüfung durchgeführt wird. Dazu im Einzelnen.
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27.02.2025 ·
Sonderausgaben aus SSP Steuern sparen professionell · Downloads · Alle Steuerzahler
Die Baby-Boomer Generation geht in Rente bzw. in den Ruhestand. Viele von ihnen haben als Führungskräfte gut verdient und zahlen folglich eine Menge Steuern; sowohl (noch) im Erwerbsleben als auch später im Ruhestand als Rentner oder Pensionär. Diese Sonderausgabe geht speziell darauf ein, welche Ausgaben solche Leistungsträger sowohl noch während ihres Berufslebens als Führungskraft als auch beim Übergang in den Ruhestand absetzen können und wie sie die Steuerlast dann auch im Ruhestand als Rentner oder Pensionär minimieren.
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27.06.2024 ·
Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer · Familienheim
Nach Inkrafttreten des JStG 2022 und die dadurch angepasste Immobilienbewertung nach dem BewG an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV vom 14.7.21) ist die Thematik der steueroptimierten Immobilienübertragung vermehrt in den Mittelpunkt der steuerlichen Nachfolgeberatung gerückt. Die Änderungen des Ertragswert- sowie des Sachwertverfahrens führen seit dem 1.1.23 zu deutlich höheren Immobilienbewertungen für Zwecke der Erbschaft und Schenkungsteuer. Nachfolgend werden ausgewählte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.
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24.07.2024 · Fachbeitrag aus Erbrecht effektiv · Erbvertrag
Wie weit reicht die Bindung eines Erbvertrages und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für lebzeitige Schenkungen des vertraglich gebundenen Vertragspartners? Diese praxisrelevanten Fragen erlangen im Lichte jüngerer obergerichtlicher Rechtsprechung besondere Bedeutung, gerade auch in Bezug auf bindend gewordene Verfügungen aus einem gemeinschaftlichen Testament, für die § 2287 BGB analog angewendet wird.
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23.05.2024 ·
Sonderausgaben aus PFB Praxis Freiberufler-Beratung · Downloads · Steuergestaltung
Nach Inkrafttreten des JStG 2022 und die dadurch angepasste Immobilienbewertung nach dem BewG an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV vom 14.7.21) ist die Thematik der steueroptimierten Immobilienübertragung vermehrt in den Mittelpunkt der steuerlichen Nachfolgeberatung gerückt. Die Änderungen des Ertragswert- sowie des Sachwertverfahrens führen seit dem 1.1.23 zu deutlich höheren Immobilienbewertungen für Zwecke der Erbschaft und Schenkungsteuer. Nachfolgend werden ausgewählte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.
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27.06.2024 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Privates Veräußerungsgeschäft
Der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht ist keine Veräußerung, sondern ein veräußerungsähnlicher Vorgang, der nicht unter § 23 EStG fällt. Dies hat das FG Münster in seinem Urteil vom 12.12.23 klargestellt und damit im Streitfall steuerzahlerfreundlich entschieden.
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25.03.2024 ·
Checklisten aus GStB Gestaltende Steuerberatung · Jahresabschluss · 2023
Die Erstellung von Jahresabschlüssen gehört zu den zentralen Aufgaben in der Steuerberatungskanzlei und damit auch zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren. Allerdings lauern auch erhebliche Haftungsrisiken, denn Sie müssen ständig alle Neuerungen korrekt umsetzen.Gerade für Jahresabschlüsse ohne umfassende Plausibilitätsprüfungen bietet Ihnen diese Checkliste das Rüstzeug für die rechtssichere und routinierte Erstellung der Abschlüsse. Mit dem „aus der Praxis für die Praxis“ entwickelten „Patentrezept“ erledigen Sie sicher alle notwendigen Arbeitsschritte. Die Checkliste enthält zahlreiche aktuelle Fundstellen und Hinweise auf die neuesten Urteile und Verwaltungsanweisungen. So müssen Sie nicht mühsam einzeln recherchieren.
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
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