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  • 10.10.2023 · Sonderausgaben · Downloads · Unternehmer

    Sonderausgabe: Bewirtungskosten spezial

    Das Thema „Bewirtung und Verpflegung“ hat steuerlich viele Facetten Neben dem klassischen Fall, ein Unternehmen bewirtet Geschäftsfreunde oder -kunden und will die Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen, gibt es noch zwei andere. Das Unternehmen bewirtet seine eigenen Arbeitnehmer, Und – drittens – ein Arbeitnehmer bewirtet selbst und will die Ausgaben als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Alle drei Fälle sind ab 2023 neu geregelt. SSP bringt Sie deshalb auf den Stand der Dinge

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