08.02.2022 · Nachricht aus SSP · Steueränderungen
Der Bundestag hat das „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“ auf den Weg gebracht (Referentenentwurf vom 03.02.2022, Abruf-Nr. 227391 ). Neben der Verlängerung der 600-Euro-Home-Office-Pauschale finden sich darin vor allem Maßnahmen für Unternehmen:
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08.02.2022 · Fachbeitrag aus SSP · Lehrvideo 19
Viele Steuerzahler gehen neben ihrer Hauptbeschäftigung einer Nebentätigkeit nach. In der Praxis stellt sich spätestens bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung die Frage, wie diese Einkünfte steuerlich einzuordnen sind. Das SSP-Lehrvideo klärt auf und zeigt, welche Steuerbefreiungen der Gesetzgeber gewährt und wie Betroffene Betriebsausgaben gegenrechnen können.
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07.02.2022 · Nachricht aus SSP · Einkommensteuer
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Dass die Abschreibung für Abnutzung (AfA) infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt für den BFH keine Gewinnkorrektur. Dagegen wehrt sich der Unternehmer mit einer Verfassungsbeschwerde.
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04.02.2022 · Nachricht aus SSP · Lohnsteuer
Darf das deutsche Finanzamt für Tage, an denen Mitarbeiter ausländischer Zweigniederlassungen dienstlich bedingt am Stammsitz tätig sind (z. B. Fortbildungen), den auf diese Tage entfallenden Arbeitslohn in Deutschland der Lohnsteuer unterwerfen? Mit dieser Frage wird sich demnächst der BFH befassen.
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03.02.2022 · Fachbeitrag aus SSP · Einkommensteuer
Fahrzeiten von Profi-Sportmannschaften, die zu Auswärtsterminen im Mannschaftsbus reisen, können zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt der Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei. Diese Auffassung vertritt nach dem FG Düsseldorf nun auch der BFH.
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02.02.2022 · Nachricht aus SSP · Weiterbildung
Können Umschulungskosten eines Steuerzahlers auch dann Werbungskosten sein, wenn er die Voraussetzungen in § 9 Abs. 6 EStG nicht erfüllt, weil er über keine abgeschlossene Ausbildung verfügt, sondern sein Geld mit einer selbstständigen Tätigkeit verdient hat? Mit dieser Frage muss sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 22/21 auseinandersetzen.
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01.02.2022 · Nachricht aus SSP · Doppelter Haushalt
Unterhalten Sie einen doppelten Haushalt und müssen Sie am Ort der ersten Tätigkeitsstätte Zweitwohnungsteuer zahlen, so zählt diese nicht zu den Unterkunftskosten i. S. v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG. Die Zweitwohnungsteuer wird nicht in die 1.000-Euro-Werbungskosten-Grenze eingerechnet. Sie ist separat als Werbungskosten abziehbar. Diese steuerzahlerfreundliche Auffassung vertritt das FG München. Letztlich entscheiden wird aber der BFH.
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27.01.2022 · Nachricht aus SSP · Schenkungsteuer
Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind („Bedarfsabfindung“), liegt keine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung vor. Das hat der BFH dem Finanzamt und dem FG Münster ins Stammbuch geschrieben.
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27.01.2022 · Nachricht aus SSP · Kinderbetreuung
Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerzahler tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird. Deswegen ist der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten um Zuschüsse zu kürzen, die der Arbeitgeber leistet. Das hat der BFH jetzt auch für Arbeitgeberzuschüsse zur vorschulischen Kinderbetreuung entschieden und damit eine Entscheidung des FG Köln bestätigt.
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26.01.2022 · Fachbeitrag aus SSP · Umgang mit dem Finanzamt
Versäumen Sie die Zahlungsfrist beim Finanzamt, werden Sie dafür hart bestraft. Es droht nicht nur die Zwangsvollstreckung, sondern das Finanzamt fordert auch für jeden angefangenen Monat der verspäteten Zahlung einen Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Steuer – also zwölf Prozent pro Jahr! Angesichts der verfassungswidrigen Höhe der Verzinsung nach §§ 233a, 238 AO mit 0,5 Prozent pro Monat stellt sich die Frage, ob Sie gegen diese Strafforderung vorgehen können ...
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