20.12.2013 · Fachbeitrag aus SSP · Sonderausgaben
Im Jahr 2014 dürfen schon 78 Prozent der Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt bei 15.600 Euro bzw. 31.200 Euro (ledig/verheiratet). Für Beamte und andere von der Rentenversicherung Befreite gelten Besonderheiten.
> lesen
20.12.2013 · Fachbeitrag aus SSP · Werbungskosten
Nehmen Sie im Jahr 2014 an einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit teil oder absolvieren Sie ein Vollzeitstudium, stellt die Bildungseinrichtung eine erste Tätigkeitsstätte dar. Diese Änderung gegenüber dem Jahr 2013 führt dazu, dass sich der Werbungskosten- bzw. Sonderausgabenabzug halbiert.
> lesen
20.12.2013 · Fachbeitrag aus SSP · Arbeitgeberleistungen
Eigentlich hat die Bundesregierung versprochen, dass es in der kommenden Legislaturperiode keine Steuererhöhungen gibt. Die wird es aber geben, weil die Bundesregierung der kalten Progression keinen Einhalt gebietet. Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zufolge wird das den Steuerzahlern bis in Jahr 2017 Mehrbelastungen von rund 17,5 Mrd. Euro bescheren. Wer kann, sollte deshalb gegensteuern.
> lesen
20.12.2013 · Fachbeitrag aus SSP · Umgang mit dem Finanzamt
Alle Jahre wieder ändern sich die Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherungsbeiträge, die Termine für die Anmeldung und Abführung der Steuern („Steuerkalender“) und auch die Maßgaben für die Lohnbesteuerung der Mahlzeiten- oder Unterkunftsgestellung durch Arbeitgeber. Damit Sie Ihre Steuerpflichten ordentlich erfüllen können, haben wir alle Daten und Fakten in einer Sonderausgabe zusammengestellt.
> lesen
20.12.2013 · Nachricht aus SSP · Adventskalender Tür Nr. 20
Es lohnt sich, sich in Steuersachen auf dem Laufenden zu halten. Das zeigt unter anderem die Statistik der Finanzgerichte, wo im Jahr 2012 immerhin rund 50 Prozent der Klagen zugunsten der Steuerzahler ausgegangen sind. Noch besser ist es, sich das Prozesskostenrisiko zu sparen und trotzdem alle Steuerspar-Chancen zu wahren. Das erreichen Sie, indem Sie sich auf anhängige Musterprozesse berufen. Nachfolgend finden Sie zehn interessante Fälle:
> lesen
17.12.2013 · Nachricht aus SSP · Adventskalender Tür Nr. 17
Checken Sie in einem häuslichen Raum („Arbeitszimmer“) berufliche E-Mails, greifen Sie dort auf den betrieblicher Server zu oder nutzen Sie den Raum für andere Tätigkeiten? Dann sollten Sie anteilige Raumkosten als Werbungskosten geltend machen, auch wenn die „offiziellen Voraussetzungen“ für den Werbungskostenabzug damit nicht erfüllt sind.
> lesen