02.01.2025 · Nachricht aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Durch das JStG 2024 wurde § 33a Abs. 1 EStG verändert. Neu ist, dass Barzahlungen ab dem 01.01.2025 nicht mehr als Unterhaltsaufwand berücksichtigt werden. Ein SSP-Leser fragt sich nun: Was gilt für Geldüberweisungen ins Ausland, wenn der Geldbetrag vor Ort an den Empfänger bar ausgezahlt wird? Z. B. per Western Union? Genügt es, dass der Empfänger den Erhalt des Geldes bestätigt?
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20.12.2024 · Nachricht aus SSP · Steueränderungen
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen.
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19.12.2024 · Nachricht aus SSP · Steuerfreie Einnahmen
Ein Aufstockungsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet, seine wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und der Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufgestockt hat. Weitere Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass der Arbeitnehmer sich noch nicht im Ruhestand befindet. Wann Letzteres der Fall ist, musste der BFH jetzt klären.
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19.12.2024 · Nachricht aus SSP · Gewerbesteuer
Auch Ausgaben, die ein Unternehmen bei einem Dienstleister für die Werbung auf Wänden, Säulen, Treppen oder Verkehrsmitteln tätigt, können den Hinzurechnungstabestand nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG erfüllen. Und zwar dann, wenn die Werbeträger zum Anlagevermögen gehören würden, wenn das werbende Unternehmen das Eigentum daran hätte. Das hat der BFH klargestellt.
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16.12.2024 ·
Musterverträge und -schreiben aus SSP · Downloads · Unternehmer
Dieses Dokument enthält einen Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte nach Anhebung des Mindestlohns und der Geringfügigkeitsgrenze zum 01.01.2025.
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09.12.2024 · Nachricht aus SSP · Einkommensteuer
Annähernd drei Jahre dauert der russische Angriffskrieg in der Ukraine nun schon an. Im Jahr 2022 hat die Finanzverwaltung mittels dreier BMF-Schreiben steuerliche Maßnahmen bekannt gegeben, die im Krieg in der Ukraine Geschädigte unterstützen sollen. Diese Maßnahmen hat die
Finanzverwaltung aktuell verlängert – und zwar für das gesamte Jahr 2025.
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09.12.2024 · Nachricht aus SSP · Gesetzesänderungen
Nicht nur dem Jahressteuergesetz (JStG 2024, Abruf-Nr. 245271 ), dem Wachstumschancengesetz (Abruf-Nr. 240514 ), dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, Abruf-Nr. 244968 ), sondern auch verschiedenen BMF-Schreiben und Verordnungen ist es zu verdanken, dass zum Jahresbeginn 2025 wieder jede Menge Steueränderungen in Kraft getreten sind.
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09.12.2024 · Fachbeitrag aus SSP · Lehrvideo 74
Manche Arbeitnehmer sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem höheren Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Um diese Mitarbeiter besser zu schützen, übernehmen oder erstatten Arbeitgeber oft Kosten für Sicherheitsmaßnahmen wie Personenschutz oder besonders ausgestattete Kfz. In wieweit hier lohnsteuerlicher Arbeitslohn vorliegt, hat die Finanzverwaltung jüngst per BMF-Schreiben beantwortet. Welche Regeln nun für die Praxis gelten, erfahren Sie in Lehrvideo 74 aus der SSP-Lehrvideo-Reihe.
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06.12.2024 · Nachricht aus SSP · Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für Krankheitskosten können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehen, wenn die Nachweiserfordernisse nach
§ 33 Abs. 4 EStG i. V. m. § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV erfüllt sind. Ein neues BMF-Schreiben grenzt insbesondere die personenspezifischen Anforderungen bei E-Rezepten für das Steuerjahr 2024 von denen ab, die ab 2025 gelten.
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02.12.2024 · Fachbeitrag aus SSP · Einkommensteuer
Das BVerfG fordert, dass das Existenzminimum jederzeit steuerfrei gestellt werden muss. Deshalb sind die Höhe des Grund- und des Kinderfreibetrags laufend zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre durch den „Existenzminimumbericht“. Für das Jahr 2024 sind die Freibeträge zwar schon mittels Inflationsausgleichsgesetz vom 08.12.2022 erhöht worden, es hat sich aber herausgestellt, dass die Anhebung zu gering bemessen war. Folglich musste der Gesetzgeber nochmal nachbessern.
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