14.11.2024 · Nachricht aus SSP · Erbschaftsteuer
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Das hat der BFH entschieden. Das Gute an der Entscheidung ist: Im Gegenzug sind die Kosten der Bestattung in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
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14.11.2024 · Nachricht aus SSP · Dienstwagen
Den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines Fahrzeugs können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen als Einzelkosten mindern, die bei einer – hypothetischen – Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst wären. Das hat der BFH klargestellt (BFH, Urteil vom 18.06.2024, Az. VIII R 32/20, Abruf-Nr. 242101 ).
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14.11.2024 · Nachricht aus SSP · Erbschaftsteuer
Die durch einen Erbverzicht ausgelöste Vorversterbensfiktion nach § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB führt nicht dazu, dass die nächste Erbengeneration den „Elternfreibetrag“ bekommt, es bleibt beim „Enkelfreibetrag“. Diese für die Erben ungünstige Auffassung vertritt der BFH – und macht damit dem Steuersparmodell für die Enkel des Erblassers den Garaus.
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14.11.2024 · Fachbeitrag aus SSP · PV-Anlagen
Viele SSP-Leser haben im Jahr 2021 – oder früher – für die Anschaffung einer PV-Anlage einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG gebildet. Erfolgte die Anschaffung im Jahr 2022 – oder später – und unterlag die PV-Anlage der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, versagte das Finanzamt regelmäßig rückwirkend den Abzug. Der BFH hat jetzt Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens angemeldet.
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12.11.2024 · Nachricht aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für krankheitsvorbeugende Maßnahmen werden dem Bereich der allgemeinen Lebensführung zugerechnet. Sie stellen keine Krankheitskosten im Sinne von § 33 EStG dar. Deshalb sind auch Aufwendungen für einen während der Corona-Pandemie angeschafften Raumluftfilter nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Das hat das FG Köln entschieden (FG Köln, Gerichtsbescheid vom 06.08.2024, Az. 13 K 1353/23, Abruf-Nr. 244697) .
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12.11.2024 · Nachricht aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für krankheitsvorbeugende Maßnahmen werden dem Bereich der allgemeinen Lebensführung zugerechnet. Sie stellen keine Krankheitskosten im Sinne von § 33 EStG dar. Deshalb sind auch Aufwendungen für einen während der Corona-Pandemie angeschafften Raumluftfilter nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Das hat das FG Köln entschieden (FG Köln, Gerichtsbescheid vom 06.08.2024, Az. 13 K 1353/23, Abruf-Nr. 244697) .
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12.11.2024 · Nachricht aus SSP · Reisekosten
Ein Leser fragt: Unser Verein arbeitet als Träger der Jugendhilfe für den Landkreis. Für diese Tätigkeiten bekommen wir u. a. Fahrtkosten in Höhe von 40 Cent je Kilometer ersetzt. Bei uns stellt sich jetzt Frage, ob die 40 Cent je „Entfernungskilometer“ oder je „Fahrkilometer“ gezahlt werden und ob wir Art. 6 „Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung“ aus dem „Bayerischen Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter“ beanspruchen können. Danach wären die ...
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12.11.2024 · Nachricht aus SSP · Reisekosten
Ein Leser fragt: Unser Verein arbeitet als Träger der Jugendhilfe für den Landkreis. Für diese Tätigkeiten bekommen wir u. a. Fahrtkosten in Höhe von 40 Cent je Kilometer ersetzt. Bei uns stellt sich jetzt Frage, ob die 40 Cent je „Entfernungskilometer“ oder je „Fahrkilometer“ gezahlt werden und ob wir Art. 6 „Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung“ aus dem „Bayerischen Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter“ beanspruchen können. Danach wären die ...
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05.11.2024 · Nachricht aus SSP · Steuergesetzgebung
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den sechsten Steuerprogressionsbericht zugeleitet. Zentrales Ergebnis: Die aus der kalten Progression resultierenden Steuermehrbelastungen werden sich im Jahr 2024 auf 9,6 Mrd. Euro und 2025 auf 7,9 Mrd. Euro belaufen. Jeder der 35,1 Mio. Steuerzahler wird im Jahr 2024 dadurch also eine durchschnittliche Mehrbelastung von ca. 273 Euro erfahren.
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04.11.2024 · Fachbeitrag aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Der Abzug von Kosten für Zivilprozesse als außergewöhnliche Belastung beschäftigt wieder die Gerichte – aktuell das FG Niedersachsen und das FG Münster. Ein FG hat den Abzug bejaht, das andere verneint. In beiden Fällen ist jetzt noch der BFH am Zug. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge.
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