31.03.2026 · Fachbeitrag aus GStB · Aktuelle Rechtsprechung
Leistungen an Kapitalgesellschaften, die im Wege der offenen oder verdeckten Einlage erfolgen, können schenkungsteuerlich relevant sein. Dies jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 8 ErbStG erfüllt sind, weil die jeweilige Leistung zu einer relevanten Werterhöhung der Anteile an der Kapitalgesellschaft eines anderen Gesellschafters führt. § 7 Abs. 8 ErbStG wurde durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7.12.11 (BStBl I 11, 1171) ins Gesetz aufgenommen. Der ...
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