24.08.2026 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Immobilien
Das Wohnrecht ist eine gern genutzte Gestaltung, um in der eigenen Immobilie wohnen zu bleiben, wenn das Eigentum – z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – bereits übertragen werden oder einer anderen Person eine gesicherte Rechtsposition zum Wohnen verschafft werden soll. Auch die individuelle Altersversorgung oder die Kapitalbeschaffung können Motivation für die Vereinbarung eines Wohnrechts sein.
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