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02.11.2017 · Sonderausgaben · Downloads · Elternunterhalt

Elternunterhalt

Nur in sehr wenigen Fällen macht ein Elternteil Unterhaltsansprüche (mit anwaltlicher Hilfe) unmittelbar gegenüber seinen Kindern geltend. In der Regel wird Elternunterhalt durch den Träger der Sozialhilfe eingefordert. Anwälte werden daher in erster Linie von den Kindern beauftragt. Gefragt sind also effektive Verteidigungsstrategien. Besonders praxisrelevant ist dabei die (ganz oder teilweise) Verwirkung des Unterhaltsanspruchs. Lesen Sie mehr in dieser Sonderausgabe.

Quelle: 44981379