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· Fachbeitrag · Rentenbezug

Kontenklärung hilft niedrigere Rente zu vermeiden

von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig

| Steht Ihr Mandant kurz vor dem Ruhestand? Mitunter droht eine niedrigere Rente, da die Versicherungsbiografie Lücken aufweist und Beitragszahlungen ungeklärt sind. Dabei kann eine einfache Kontenklärung solche Szenarien verhindern. Worauf Sie achten müssen und mit einer Musterformulierung Mandanten informieren, erläutert dieser Beitrag. |

1. Die Renteninformation genügt nicht

Ist der Versicherte 27 Jahre alt und war er fünf Jahre rentenversichert, erhält er jährlich eine aktuelle Renteninformation. Diese beziffert die bislang im Erwerbsleben gezahlten Versicherungsbeiträge und enthält auch die Hochrechnung seiner künftigen Altersrente. Eine detaillierte Aufschlüsselung, in welchem Jahr welche Beiträge gezahlt wurden, enthält diese Information allerdings nicht. Sie ist daher für eine Prüfung auf vorhandene Lücken nicht geeignet. Allerdings verschickt die Rentenversicherung ab dem 43. Lebensjahr und anschließend alle sechs Jahre zusätzlich einen Versicherungsverlauf.

 

  • Beispiel

Darstellung innerhalb eines Versicherungsverlaufs

DEÜV

1.1.02 - 31.12.02

52.800 EUR

Pflichtbeitragszeit

DEÜV

1.1.03 - 31.12.03

54.507 EUR

Pflichtbeitragszeit

DÜVO

2.6.08 - 31.7.08

Schwangerschaft/Mutterschutz

1.8.08 - 31.12.08

Pflichtbeitragszeit für

Kindererziehung

SVN

1.1.11 - 31.12.11

61.500 EUR

Pflichtbeitragszeit

AFG

2.1.12 - 28.5.12

Arbeitslosigkeit

 

 

Die Abkürzungen in der jeweils ersten Spalte (z.B. DEÜV) bezeichnen, wer die entsprechenden Zeiten gemeldet hat (z.B. Arbeitgeber, Krankenkasse) und werden in jedem Versicherungsverlauf erklärt.

2. Eine frühzeitige Kontenklärung ist wichtig

Für die Ermittlung der Altersrente nach einem Rentenantrag ist ein vollständiges Versicherungskonto notwendig. Vollständig bedeutet: Fehlen in der Versicherungsbiografie Monate oder gar Jahre, obwohl in diesen Zeiten Beiträge abgeführt wurden, muss die Rentenversicherung darüber informiert werden. Im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens werden diese Zeiträume „gefüllt“, der Versicherte hat entsprechende Nachweise vorzulegen (z.B. durch Lohnabrechnungen oder Sozialversicherungsnachweise).

 

PRAXISHINWEIS | Kontenklärungsverfahren betreffen die individuelle Situation eines jeden Versicherten, ihre Dauer im Einzelfall ist nicht vorhersehbar. Der späteste Zeitpunkt für die Durchführung ist das Rentenverfahren. Dies sollte vermieden und ein Antrag auf Kontenklärung mindestens zwei oder drei Jahre vor dem vermeintlichen Renteneintritt gestellt werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Kontenklärung zwischen dem 30 und 35. Lebensjahr und dann in regelmäßigen Abständen von fünf oder zehn Jahren. Die notwendigen Antragsformulare können auf der Internetseite des Versicherungsträgers heruntergeladen werden: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Kontenklaerung.html.

 

3. Ein aktueller Versicherungsverlauf

Vor der Kontenklärung sollte ein aktuelle Versicherungsverlauf angefordert werden. Dieser kann jederzeit kostenlos bei der Rentenversicherung beantragt werden. Anhand dieses Verlaufs sind fehlende Zeiträume erkennbar, sodass der Mandant beginnen kann, für ungeklärte Abschnitte in seiner Erwerbsbiografie Nachweise zusammenzustellen oder ersatzweise zu beschaffen. Das Hauptproblem dabei: fehlende oder unrichtige Dokumente (z.B. Lohnabrechnungen) und das nachträgliche Beschaffen bereits älterer Nachweise.

 

Merke | Arbeitsagenturen, Krankenkassen und Arbeitgeber sind verpflichtet, rentenrelevante Unterlagen nur für bestimmte Zeiträume aufzubewahren, anschließend werden sie vernichtet. Die Rentenversicherung ist mit dieser Problematik jedoch vertraut und unterstützt bei der Beschaffung älterer Dokumente. Empfehlen Sie Mandanten daher auch stets die persönliche Vorsprache in einer örtlichen Niederlassung.

4. Diese Dokumente benötigt der Mandant

Zu den für den Mandanten rentenrelevanten Zeiten zählen die sogenannten Beitragszeiten als auch beitragsfreie Zeiten. Diese sollte der Mandant möglichst lückenlos nachweisen können.

 

a) Beitragszeiten

Alle Zeiten, in der der Mandant als Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger beschäftigt war und Beiträge abgeführt hat (auch dauerhafte Minijobs, bis 450 EUR). Ebenso: Berufsausbildung, Wehr- und Zivildienst, Sozialversicherungsleistungen (Kranken-, Arbeitslosengeld)

 

b) Beitragsfreie Zeiten

Unterteilt in Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Ersatzzeiten (u.a. Schulausbildung, Krankheitszeiten im Alter 17-25, Reha-Aufenthalte, Mutterschutzfristen). Insbesondere zu den beitragsfreien Zeiten zählen unterschiedlichste Zeitabschnitte, die ältere Menschen nicht überblicken oder gar nicht als bedeutsam einschätzen. Gerade hier empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache bei der Rentenversicherung, wenn der Eindruck entsteht, dass der Mandant erhebliche beitragsfreie Zeiten nachweisen kann, ihm jedoch Auflistung und Erinnerung schwer fallen.

 

PRAXISHINWEIS | Viele berufstätige Menschen pflegen ihren Ehepartner allein. Trifft dies auch auf Ihren Mandanten zu, hat er neben dem Anspruch auf Pflegegeld einen Anspruch auf die Einzahlung in die Rentenkasse durch die Pflegeversicherung, wenn pro Woche 14 Stunden oder mehr an Pflegeaufwand entstehen. Pflegezeiten werden von der Rentenversicherung nicht automatisch erfasst, jedoch melden die Pflegekassen entsprechende Pflegeversicherungszeiten. Als Nachweis dient z.B. der Pflegegeldbescheid der Krankenkasse.

 

5. Welche Unterlagen hat der Mandant?

Ihr Mandant hat bestimmte Dokumente nicht mehr und diese können auch nicht mehr ersatzweise beschafft werden? Viele Senioren behalten jedoch Zeugnisse, Verträge oder Urkunden oft als Erinnerung an besondere Ereignisse oder Schnittstellen in der Biografie. Und diese können den Nachweis belegen oder unterstützen, wie z.B.:

 

  • Geburtsurkunden (Familienstammbuch)
  • Berufsausbildungsverträge
  • Arbeitsverträge
  • Zwischen- oder - Arbeitszeugnisse
  • Ehrenurkunden, Firmenjubilare, Auszeichnungen, Belegschaftsfotos
  • Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung
  • Bescheide der Krankenkassen (Rehabilitation, Krankengeldbezug)
  • Entlassungsberichte von behandelnden Kliniken und Krankenhäusern

 

PRAXISHINWEIS | Unklare Zeiträume können ggf. auch durch Zeugen nachgewiesen werden (wie z.B. Arbeitskollegen, die mit Ihrem Mandanten bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren). Hier kann eine eidesstattliche Versicherung die sogenannte Glaubhaftmachung gegenüber der Rentenversicherung abgegeben werden.

 

Der durchgeführten Kontenklärung folgt ein Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung, mit dem der aktuelle Versicherungsverlauf dokumentiert wird. Wichtig: Trotzdem kann es geschehen, dass die alten Dokumente erneut vorgelegt werden müssen. Sie sollten daher auch weiterhin aufbewahrt werden.

Musterformulierung / Mandantenanschreiben Kontenklärung

Sichern Sie Ihre Rente - klären Sie frühzeitig Ihre Versicherungszeiten!

Sehr geehrter Herr/Frau,

 

im Alter von ... Jahren schon an die Rente denken? Das muss doch nicht sein. Stimmt, sofern Sie im Rentenalter auf bares Geld verzichten wollen. Viele Rentner stehen genau vor diesem Problem: Sie haben nicht rechtzeitig geprüft, ob ihr Rentenkonto bei der Rentenversicherung korrekt geführt ist.

 

Denn für die richtige Höhe Ihrer Rente muss der Versicherer wissen, wann Sie gearbeitet haben, in Ausbildung waren, etc. Fehlende Nachweise können bedeuten: Weniger Rente. Wie vermeiden Sie das? Indem Sie eine Kontenklärung beantragen - das geht einfach, schnell, ist kostenlos - und bares Geld wert.

Einmal im Jahr bekommen Sie eine Renteninformation und in größeren Abständen einen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung zugeschickt. Dann heißt es: hineinschauen und prüfen, ob auch wirklich alle Ihre Beschäftigungszeiten erfasst sind. Vergessen Sie nicht: Versicherungszeiten müssen belegt sein, ob durch Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag oder sonstige Dokumente. Aber wie viele alte Unterlagen haben Sie in Ihrem Ordner? Genau, deshalb empfehlen wir: Beantragen Sie eine Kontenklärung, damit Sie ggf. noch rechtzeitig alte Dokumente einreichen oder besorgen können.

 

Als Ihre Rechtsanwälte möchten wir Sie nicht nur zu Ihren aktuellen Rechtsfragen beraten, sondern auch auf Problematiken hinweisen, die im Verborgenen schlummern. Warum also warten?

 

Ein Anruf (kostenloses Servicetelefon: 0800/10 00 48 00 12) oder eine E-Mail an die Deutsche Rentenversicherung (meinefrage@drv-bund.de) genügt. Oder beginnen Sie online auf der Website einen Chat mit den Online-Beratern: http://www.deutsche-rentenversicherung.de 

 

Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich auch die nächstgelegene

Auskunfts- und Beratungsstelle für eine persönliche Vorsprache anzeigen lassen.

 

Herr/Frau.. Sie haben weitere Fragen zum Rentenrecht? Wir beraten Sie gern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Rechtsanwalt

 

 

Quelle: Ausgabe 06 / 2015 | Seite 3 | ID 43413685