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· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

Die Grundrente kommt... und darauf müssen Anwälte achten

| Im November hat der Bundestag die Grundrente auf den Weg gebracht. Anwälte, die ältere Menschen in rentenrechtlichen Fragen beraten, müssen einmal mehr darauf achten, dass sich Mandanten frühzeitig um ein geklärtes Rentenkonto mit allen Versicherungszeiten kümmern. Denn die Grundrente erhält nur, wer die Anwartschaftszeit erreicht. |

 

Viele Arbeitnehmer denken während des Erwerbslebens nicht daran, ob in der Rentenversicherung auch alle wesentlichen Zeiten erfasst sind. Ob Schule, Ausbildung oder Beruf: Häufig sind Versicherungszeiten bei der Rentenversicherung nicht oder falsch erfasst. Konkret kann das weniger Rente bedeuten. Oder: man kommt nicht (oder nur mühsam) in den Genuss der Grundrente. Denn diese ist daran geknüpft, dass mindestens 35 Jahre lang gearbeitet und Beiträge eingezahlt wurden. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Haben Ihre Mandanten Lücken in ihrem Versicherungskonto, werden die 35 Jahre möglicherweise nicht erreicht.

 

Empfehlen Sie daher Mandanten, schon jetzt ihr Versicherungskonto zu klären und damit keinesfalls bis zum Rentenantrag zu warten. Ein Antrag kann online gestellt werden. Wer möglicherweise lange zurückliegende Beschäftigungsverhältnisse nachweisen will, muss damit rechnen, dass die Kontenklärung länger dauert. Wichtig ist: Wird irgendwann ein Antrag auf Grundrente oder der regulären Rente gestellt, sollte das Versicherungskonto vollständig sein. Es kann auf jeden einzelnen Monat ankommen.

 

PRAXISTIPP | Empfehlen Sie Mandanten, die Kontenklärung mit einer Beratung bei den lokalen Beratungsstellen der Rentenversicherung zu verbinden. Dort können fehlende Zeiten mit Hilfe der Mitarbeiter besprochen und geklärt werden. Terminvergabe und Beratungen sind kostenlos (Servicetelefon: 0800/10 00 48 00, Beratungstermin online buchen: www.iww.de/s3115

 

Weiterführende Hinweise

  • Einmal, zweimal, dreimal: Versicherungskonto mehrmals prüfbar, SR 18, 146
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 199 | ID 46228048