04.12.2018 · Fachbeitrag · Erwerbsminderung
Rechtliches Gehör verletzt? Bloße Behauptung genügt nicht – genauer Vortrag erforderlich
| Das BSG hatte sich kürzlich mit dem Vorwurf einer Klägerin zu beschäftigen, dass Gericht habe ärztliche Unterlagen nicht berücksichtigt. Allerdings erläuterte sie die ursächlichen Umstände dafür nicht ausreichend genug. Neu ist das nicht, aber das BSG hat noch einmal erklärt, wie dann genau der Beweis anzutreten ist. |