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· Nachricht · Mandanten fragen

Heimvertrag: Haftungsfalle Schuldbeitrittserklärung

| Mein Vater ist zu einem Pflegefall geworden. Ich habe deshalb mit einer Pflegeeinrichtung einen Heimvertrag abgeschlossen. Dabei musste ich einen Berg Papiere unterschreiben. Im Nachhinein habe ich festgestellt, dass ich u. a. ein Formular mit einer Schuldbeitrittserklärung unterschrieben hatte, in dem ich mich zur unbegrenzten Mithaftung für die Pflegekosten verpflichtete. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das korrekt ist, zumal ich nicht auf die weitreichende Konsequenz der Haftung hingewiesen worden bin. |

 

1. Allgemeine Problematik

Trotz Bestehen einer Pflegeversicherung sind die Kosten, die durch den Eigenanteil entstehen, in der Regel sehr hoch. Pflegeeinrichtungen versuchen daher, durch Vereinbarung eine Mithaftung von Angehörigen oder Ehrenamtlichen in Form einer Schuldbeitrittserklärung zu erreichen.

 

2. Begrenzter Mithaftung von Angehörigen durch Vereinbarung

Grundsätzlich sind Vereinbarungen über die Mithaftung in Form der Schuldbeitrittserklärung nicht unwirksam. Nach einer Entscheidung des pfälzischen OLG Zweibrücken ist eine unbegrenzte Mithaftung aber nicht zulässig. Die Mithaftung darf das Zweifache der auf einen Monat entfallenden Entgelte nicht übersteigen. Das OLG hat hier insbesondere auf die Zwangslage hingewiesen, in der sich Angehörige beim Abschluss eines Heimvertrags oft befinden (OLG Zweibrücken 23.7.14, 1 U 143/13, Abruf-Nr. 201384).

 

Weiterführender Hinweis

  • Die begrenzte Mithaftung gilt laut Urteil des OLG Zweibrücken auch für Eherenamtliche
Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 92 | ID 45288731