Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Erwerbsminderungsrente

Berufsbetreuer muss Rente für betreute Person prüfen

| Berufsbetreuer müssen Renteninformationen des Betreuten beim zuständigen Träger einholen. Sie müssen ferner eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie dem Betreuten zusteht, so das LG Bonn (23.8.19, 19 O 149/16, Abruf-Nr. 210070 ). |

 

Löst ein neuer Betreuer den „alten“ ab, gilt für ihn dieselbe Pflicht. Allerdings ist ihm dann ein Zeitraum zuzugestehen, sich in die Unterlagen des Betreuten einzuarbeiten.

Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 145 | ID 46028648