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· Nachricht · Oberlandesgericht Köln

Trotz Zweifel, das Testament war wirksam

| Auch Rechtshänder können mit ihrer linken Hand ein regelmäßiges Schriftbild erzeugen, urteilte das OLG Köln (3.8.17, 2 Wx 149/17, Abruf-Nr. 196961 ). |

 

Nach dem Tod des Erblassers, der ledig und kinderlos verstorben war, stritten sich dessen Schwestern als mögliche gesetzliche Erben und die ehemaligen Nachbarn des Erblassers als testamentarische Erben. Nachdem der Erblasser erkrankt war, trat eine Lähmung am rechten Arm auf. Das maßgebliche Testament wurde nach Eintritt der Lähmung errichtet.

 

Nach dem Tod des Erblassers meinten die Schwestern, gestützt auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Privatgutachten, dieses Testament könne nicht vom Erblasser stammen. Es sei ‒ so der Gutachter ‒ kaum vorstellbar, dass dieses Testament mit einer schreibungewohnten Hand gefertigt worden sein soll, weil das Schriftbild dann wesentlich unregelmäßiger aussehen müsste.

 

Dies sah das OLG Köln anders. Ein gerichtlich bestellter Gutachter hielt die Erstellung des Testaments durch den Erblasser für möglich, aber nicht für bewiesen. Damit gehen etwaige Zweifel zulasten der Schwestern.

Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 109 | ID 45314268