04.12.2018 · Fachbeitrag · Leistungsfähigkeit
Taschengeld als unterhaltspflichtiges Einkommen beim Elternunterhalt
| Taschengeld ist laut BGH unterhaltspflichtiges Einkommen. Ein ebenso kompliziertes wie überflüssiges Konstrukt. Trotzdem muss in der Praxis damit „gerechnet“ werden. |