· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Erstes Urteil zum neuen Hinterbliebenengeld
| Mit dem LG Tübingen hat sich, soweit ersichtlich, erstmals ein Gericht mit der Frage beschäftigt, wie das Hinterbliebenengeld zu bemessen ist. Anlass war ein Verkehrsunfall, bei dem der Ehemann der Klägerin tödlich verletzt wurde. Weitere Kläger: vier volljährige Kinder und ein Bruder des Getöteten. |
Das Gericht hat der Witwe ein Hinterbliebenengeld von 12.000 EUR zugesprochen, jedem Kind 7.500 und dem Bruder 5.000 EUR (17.5.19, 3 O 108/18, Abruf-Nr. 210342).
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Weiterführender Hinweis
- Nachdrücklich zur Lektüre empfohlen wird das auch vom LG mehrfach zitierte Werk „Hinterbliebenengeld“ von Huber/Kadner Graziano/Luckey.
Quelle: Seite 156 | ID 46058806