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· Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen VN und VR. Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z ‒ sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

 

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Geschwärztes und „inhaltsleeres“ Gutachten: Leistungseinstellung des BU-Versicherers ist unwirksam

Will der Berufsunfähigkeitsversicherer seine Leistungen aufgrund eines ärztlichen Gutachtens einstellen, so muss er dem VN dieses Gutachten vollständig und ungeschwärzt übermitteln. Hält die Einstellungsmitteilung diesen Kriterien nicht stand, ist die Änderungsmitteilung formell unwirksam (OLG Hamm, Hinweisbeschluss 27.9.17, 20 U 96/17, Abruf-Nr. 199744).

Krankenversicherung

VR muss diejenigen Krankheitskosten übernehmen, die stillschweigend vereinbart wurden

Nimmt ein VN eine ärztlich verordnete und durchgeführte manuelle Therapie und Krankengymnastik in Anspruch, kommt eine stillschweigende Vereinbarung über die Vergütung zustande. Es kommt nicht darauf an, ob die Vergütung auch üblich ist. Denn der VR ist zum Ersatz derjenigen Aufwendungen verpflichtet, die dem VN zur Erfüllung von berechtigten Ansprüchen Dritter erwachsen (LG Dortmund 30.11.17, 2 S 10/17, Abruf-Nr. 199708).

Verlust eines Beweismittels beim VR führt zur Beweislastumkehr

Dem VN unterliegt die Beweislast, dass eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Sind sich VN und VR uneinig über die notwendige Behandlungsmethode und kommt es in der Risikosphäre des VR zum Verlust eines entscheidenden Beweismittels, führt dies zur Beweislastumkehr. In der Folge ist zu unterstellen, dass die im Heil- und Kostenplan dokumentierte Behandlungsmaßnahme medizinisch notwendig ist (LG Dresden 14.6.17, 8 O 1344/16, Abruf-Nr. 199743).

Lebensversicherung

Sterbegeldversicherung: Tod durch Messerstiche bei einer körperlichen Auseinandersetzung

Wird der VN mit einem Messer angegriffen, tödlich verletzt und erliegt er den Stichverletzungen noch am Tatort, tritt der Tod unmittelbar ein. Auf eine subjektive Komponente kommt es nicht an. Aber selbst wenn man auf die subjektive Sicht abstellen würde, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Auch bei subjektiver Betrachtung gestalteten sich die tödlichen Messerstiche als unerwartet und plötzlich für den VN. Den Stichen und deren Auswirkungen auf den Körper ist nicht mehr zu entrinnen. Es liegt ein tödlicher Unfall vor, die Sterbegeldversicherung muss zahlen (LG Osnabrück 28.4.17, 9 O 2863/16, Abruf-Nr. 199821).

 

 

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Sachversicherung

Hausratversicherung

Wohnungswechsel und Veräußerung der versicherten Sache

Sehen die Bedingungen einer Haushalts-Glasversicherung vor, dass im Falle des Wohnungswechsels der Versicherungsschutz für die alte Wohnung zwei Monate nach Beginn des Umzugs erlischt, zählt die Gebäudeverglasung am bisherigen Versicherungsort im Falle einer späteren, von § 95 VVG erfassten Veräußerung nicht mehr zu den versicherten Sachen (OLG Saarbrücken 31.1.18, 5 U 25/17, Abruf-Nr. 200813).

Glaubwürdige Angaben des VN zum Raubüberfall reicht als Beweis

Bei Raub oder räuberischer Erpressung nach § 5 Abs. 2 Alt. b VHB gelten die Beweiserleichterungen. Somit genügt es, wenn der VN dessen äußeres Bild (Tathergang, Anschaffung und Aufbewahrung der entwendeten Gegenstände) glaubhaft nachweist. Offenbleibt, inwieweit die Beweiserleichterung auch für das Vorhandensein und Abhandenkommen der versicherten Sachen gilt (OLG Frankfurt a.M. 23.11.17, 3 U 23/15, Abruf-Nr. 200415).

Kfz-Versicherung

Wiederbeschaffung ohne Reparatur

Ein Geschädigter darf bei der Wahl der Schadensbeseitigung (Wiederbeschaffung oder Reparatur) die Angaben im Sachverständigengutachten (Berechnung der Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt) zugrunde legen und dementsprechend disponieren. Er muss sich nicht auf eine Berechnung mit günstigeren Reparaturstundensätzen verweisen lassen (LG Stuttgart 14.3.18, 5 S 6/18, Abruf-Nr. 200498).

Gutachten trotz zugesagter Übernahme der Reparaturkosten

Sagt der Sachbearbeiter am Telefon zu, der VR werde die Reparaturkosten übernehmen, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt noch kein Dokument über die Höhe des Sachschadens am Fahrzeug vorlag, darf der Geschädigte dennoch ein Schadengutachten einholen. Der VR muss die Kosten dafür übernehmen (LG Stuttgart 1.3.18, 5 S 240/17, Abruf-Nr. 199976).

Regress: VN trägt Beweislast für Kausalitätsgegenbeweis

Das LG Düsseldorf hatte zu Beweisfragen in einer Regresssache des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem VN zu entscheiden. Dieser hatte seinen Regressanspruch damit begründet, dass der VN eine Obliegenheit verletzt habe (Fahrerflucht). Das LG Düsseldorf stellte klar, dass der VN für den Kausalitätsgegenbeweis im Sinne des § 28 Abs. 3 VVG beweispflichtig bleibt (LG Düsseldorf 13.7.17, 9 S 37/16, Abruf-Nr. 200814).

Glasschaden: VR darf nicht Offenlegung der Einkaufsrechnung der Werkstatt verlangen

Hat der Teilkaskoversicherer in seinen Bedingungen geregelt, dass Voraussetzung für die Erstattung des Glasschadens die Vorlage der Reparaturrechnung ist, kann er nicht die Offenlegung der Einkaufsrechnung der Werkstatt verlangen (AG Landshut 28.2.18, 4 C 49/18, Abruf-Nr. 200074).

Rechtsschutzversicherung

Unklarheitenregelung: Abgrenzung von privater und geschäftlicher Tätigkeit

Die Abgrenzung von privatem und geschäftlichen Bereich in den ARB einer Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2008 der Allianz Rechtsschutz) ist nicht unklar im Sinne der Unklarheitenregelung. Die Kammer hat keine Bedenken bezüglich der Wirksamkeit dieser seit Langem anerkannten Differenzierung (LG Köln 19.10.17, 24 O 155/17, Abruf-Nr. 200815).

Schadenersatzanspruch bei unberechtigt zurückgenommener Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

Nimmt der Rechtsschutzversicherer eine zunächst erteilte Deckungszusage schuldhaft unberechtigt zurück, haftet er auf Schadenersatz. Er muss auch die Kosten für außergerichtliche Anwaltskosten erstatten, insbesondere für die Möglichkeit, den Versicherungsombudsmann anzurufen (LG Potsdam 20.12.17, 6 S 62/17, Abruf-Nr. 199742).

Transportversicherung

Transportversicherer haftet für einen von einem Messesstand entwendeten Camcorder

Bei einem elektronischen Camcorder mit aufgeschraubtem Objektiv im Wert von insgesamt 13.500 EUR handelt es sich nicht um einen „wertvollen Gegenstand“ i. S. d. AVB. Der VN muss diesen nicht ständig beobachten und bewachen, wenn er ihn zu Vorführungszwecken auf seinem Messestand aufstellt. Wird der Camcorder entwendet, muss der Transportversicherer dafür einstehen (OLG Frankfurt a.M. 14.8.17, 3 U 11/16, Abruf-Nr. 200414).

Ansprüche aus Transportversicherung bei Beschädigung durch Zoll

Wurde das Transportgut vom Zoll ausgepackt und nur unzureichend wieder verpackt, haftet der VR für den entstandenen Schaden. Hier sind die Möbel-Exponate des VN auf dem Transport zur Möbelmesse beschädigt worden. Die Exponate sind unversehrt und ordnungsgemäß verpackt zum Transport übergeben worden. Bei ihrer Ankunft auf dem Messestand wiesen sie erhebliche Beschädigungen auf. Auf den Ausschluss eines Eingriffs von hoher Hand kann der VR sich nicht berufen (Eingriff von hoher Hand) (OLG Frankfurt a.M. 19.10.16, 7 U 61/14, 200484).

 

Weiterführender Hinweis

  • Wer nach diesem ersten Überblick tiefer einsteigen möchte, findet alle Urteile im Volltext auf vk.iww.de. Geben Sie dazu in den Suchschlitz (oben rechts auf der Website) die genannte sechsstellige Abruf-Nr. ein.
Quelle: Seite 89 | ID 45257598