· Privatliquidation
Beratungsforum beschließt Corona-Hygiene-Pauschale: Nr. 3010 GOZ analog bei jeder Behandlung berechenbar

| Die Kosten für Desinfektionsmittel, Atemschutzmasken, MSN usw. sind im Zuge der Coronakrise extrem gestiegen. Auf diese Entwicklung hat das „Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen“ jetzt reagiert und eine „Corona-Hygiene-Pauschale“ in Höhe von 14,23 Euro je Patientenkontakt in einer Sitzung beschlossen. Der neue G-BA-Beschluss 34 ist am 08.04.2020 in Kraft getreten und gilt zunächst befristet bis zum 31.07.2020. |
Laut dem Beschluss 34 können Zahnärzte bei Privatpatienten die Mehrkosten über den Analogansatz der Nr. 3010 GOZ im 2,3-fachen Satz (= 14,23 Euro) ausgleichen. Der Beschluss im Wortlaut:
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„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung ‚3010 analog ‒ erhöhter Hygieneaufwand‘ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.“ |