Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Privatliquidation

Beratungsforum beschließt Corona-Hygiene-Pauschale: Nr. 3010 GOZ analog bei jeder Behandlung berechenbar

Bild: ©HNFOTO - stock.adobe.com

| Die Kosten für Desinfektionsmittel, Atemschutzmasken, MSN usw. sind im Zuge der Coronakrise extrem gestiegen. Auf diese Entwicklung hat das „Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen“ jetzt reagiert und eine „Corona-Hygiene-Pauschale“ in Höhe von 14,23 Euro je Patientenkontakt in einer Sitzung beschlossen. Der neue G-BA-Beschluss 34 ist am 08.04.2020 in Kraft getreten und gilt zunächst befristet bis zum 31.07.2020. |

 

Laut dem Beschluss 34 können Zahnärzte bei Privatpatienten die Mehrkosten über den Analogansatz der Nr. 3010 GOZ im 2,3-fachen Satz (= 14,23 Euro) ausgleichen. Der Beschluss im Wortlaut:

 

  • Neuer Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums

„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung ‚3010 analog ‒ erhöhter Hygieneaufwand‘ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.“

 
Quelle: Seite 1 | ID 46498856