·Fachbeitrag ·Altersdiskriminierung bei Start-ups
Wann keine Diskriminierung durch die Formulierung „junges Team“ vorliegt
von Ass. jur. Petra Wronewitz, Bonn
| Ältere Arbeitnehmer haben zwar viel Berufserfahrung, werden aber von vielen Unternehmen dennoch nicht gerne eingestellt. Vielmehr werden sie oftmals durch Formulierungen in Stellenanzeigen ausgegrenzt. In zahlreichen Fällen (etwa BAG 11.8.16, 8 AZR 406/14; LAG Nürnberg 27.5.20, 2 Sa 1/20) haben die Gerichte eine Diskriminierung angenommen. Der Fall vor dem LAG Berlin-Brandenburg (1.7.21, 5 Sa 1573/20) ging jedoch überraschenderweise anders aus. Im Fall eines noch nicht lange bestehenden Start-ups hat das LAG in einer Stellenausschreibung in der Passage, dass ein „junges Team mit flachen Hierarchien“ geboten werde, keinen Bezug zum Alter der Mitarbeiter dieses Teams gesehen. |
Sachverhalt
Ein Kandidat bewarb sich per E-Mail auf eine auf der Homepage des Unternehmens ausgeschriebene Stelle „(Junior) Key-Account Manager (w/m/d)“. Unter anderem hieß es in der Stellenanzeige:
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„… Wir sind der Berliner Startup A und gemeinsam mit dir möchten wir an unserer Vision des Guten Schlafens arbeiten. Begonnen hat alles Anfang 2017 ...
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