·Fachbeitrag ·Kindesunterhalt
Keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern bei finanziell leistungsfähigen Großeltern
| Für Senioren, die Großeltern sind, ist eine neuere BGH-Entscheidung im Hinblick auf unterhaltsberechtigte Enkelkinder relevant. Die sog. gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern besteht nämlich nicht, wenn finanziell leistungsfähige Großeltern vorhanden sind. Dies hat der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nun klargestellt. |
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juni 2016 bis einschließlich Dezember 2017 verlangt.
Antragsgegner ist der Vater der im August 2010 geborenen M., die aus seiner inzwischen geschiedenen Ehe mit der Kindesmutter hervorgegangen ist, sowie eines Sohnes, dem er ebenfalls unterhaltspflichtig ist. Er verfügte über ein Nettoeinkommen von rund 1.400 EUR und zahlte an die Kindesmutter, deren Nettoeinkommen aus einer Teilzeittätigkeit rund 1.000 EUR betrug, monatlichen Unterhalt für M. in Höhe von 100 EUR.
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