13.07.2018 · Fachbeitrag aus SB · Anwaltsvergütung
Die vor einiger Zeit als Zwischenruf behandelte Honorarthematik (SB 18, 106) scheint auf größeres Interesse zu stoßen. Klar ist, dass nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO keine gemeinnützige Körperschaft eine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen darf. Insofern wurde ich nach meinen Hinweisen zu einer angemessenen Vergütung gefragt, ab wann denn die Grenze zur Unangemessenheit tatsächlich überschritten sei.
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11.07.2018 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Sie wollen für eine Stiftung die Gemeinnützigkeit beantragen, deren Zweck sich nicht in der „Begünstigten-Katalogzweckliste“ von § 52 Abs. 2 AO befindet? Orientieren kann man sich an einem Schreiben des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt. Darin werden interessante Aussagen dazu gemacht, wie Sie die Öffnungsklausel des § 52 Abs. 2 AO nutzen.
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11.07.2018 · Nachricht aus SB · Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Die Beteiligung einer gemeinnützigen Körperschaft an einer KG ist regelmäßig keine Vermögensverwaltung. Das gilt auch, wenn der Gesellschaftsanteil per Schenkung erworben wurde. Das entschied das FG Düsseldorf im Fall einer gemeinnützigen Stiftung, die aus einer Kommanditbeteiligung an einer GmbH & Co. KG, die sie als Zustiftung erhalten hatte, eine Gewinnausschüttung bezog (FG Düsseldorf 18.12.17, 6 K 1598/16 K, Abruf-Nr. 199134 ).
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11.07.2018 · Nachricht aus SB · Erbschaftsteuer
Wurde ein Einzelunternehmen – per Erbschaft – von einer natürlichen Person auf eine gGmbH übertragen, galt für nicht entnommene Gewinne die Steuerermäßigung nach § 34a EStG. Vorausgesetzt an der gGmbH waren keine Familienangehörigen oder andere nahestehende Personen beteiligt. Seit dem 5.7.17 ist das nach Auffassung der OFD Frankfurt a. M. anders. Der neue Nachversteuerungstatbestand in § 34a Abs. 6 Nr. 3 EStG gilt auch bei Übertragungen auf gemeinnützige Einrichtungen (28.12.17, ...
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10.07.2018 · Fachbeitrag aus SB · Immobilienerbe
Der vierte und letzte Teil widmet sich dem Wohnungseigentumsrecht. Ähnlich dem Erbbaurecht ist auch das Wohnungseigentumsrecht wegen kriegsbedingter Wohnungsnot vom Gesetzgeber geschaffen worden. Hier war es der 2. Weltkrieg. Das WEG war notwendig, da das BGB Teileigentum an Gebäuden (Wohnungseigentum) rechtlich nicht kennt.
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10.07.2018 · Fachbeitrag aus SB · Immobilienerbe
Der dritte Teil des Beitrags „Die Stiftung als Erbin einer Immobilie“ stellt das wenig bekannte Erbbaurecht vor, also die Möglichkeit ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück zu errichten. Was hat eine Stiftung zu beachten, wenn sie ein Grundstück erbt, welches mit einem Erbbaurecht belastet ist oder wenn die Stiftung ein Erbbaurecht erbt?
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10.07.2018 · Fachbeitrag aus SB · Immobilienerbe (Teil 1)
Seit Jahren liest man davon, dass auf Deutschland eine Erbschaftswelle zurollt. Da ist es nicht verwunderlich, wenn Erbschaften für Stiftungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Motive, eine Stiftung als Erben einzusetzen, sind vielfältig. Neben persönlichen Gründen spielen auch Kinderlosigkeit oder das Fehlen anderer naher Verwandter eine Rolle.
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10.07.2018 · Fachbeitrag aus SB · Immobilienerbe
Im ersten Teil des Beitrags „Die Stiftung als Erbin einer Immobilie“ wurde die Stiftung als Erbin einer vermieteten Immobilie rechtlich dargestellt. Der nun folgende Beitrag will die sogenannten persönlichen Dienstbarkeiten, nämlich Wohnungsrecht § 1093 BGB, einschließlich Wohnrecht § 1090 BGB sowie den Nießbrauch § 1030 BGB rechtlich darstellen.
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10.07.2018 ·
Sonderausgaben aus SB · Downloads · Stiftung & Recht
Stiftungen werden oft Grundstücke oder Immobilien vererbt. In der ersten Freude wird dann das Erbe angenommen. Und erst auf den zweiten Blick zeigt sich, welche Probleme die Immobilie mit sich bringt. Die Sonderausgabe von zeigt Ihnen, welche Risiken Sie im Blick haben sollten um abzuwägen,ob das Erbe angenommen werden sollte oder nicht.
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03.07.2018 · Fachbeitrag aus SB · Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist seit dem 25.05.2018 in Kraft. Sie haben sie noch nicht ganz umgesetzt? Dann sollte Eine Stiftung einen Notfallkoffer parat haben, um sich für Diskussionen mit Abmahnanwälten und Behörden zu wappnen. Der Koffer hat drei Bestandteile: Homepage, Datenschutzordnung und Datenschutzplan. Der Beitrag zeigt, wie Sie auf die sichere Seite kommen.
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