26.03.2014 · Fachbeitrag aus SB · Grunderwerbsteuer
Nur wenn sich der Stifter bereits im Stiftungsgeschäft verbindlich zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet hat, entsteht bereits mit der behördlichen Anerkennung der Stiftung die Grunderwerbsteuerpflicht (BFH 27.11.13, II R 11/12, Abruf-Nr. 140926 ).
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus SB · Investmenttipp des Monats
Das Zinsklima bleibt über nahezu alle Laufzeiten mehr als frostig. Für Stiftungsverantwortliche bedeutet das wohl auch in diesem Jahr, dass Ausschüttungen, die dem jeweiligen Stiftungszweck entsprechen, wohl eher aus der Kapitalsubstanz und nicht aus den Erträgen erfolgen müssen. Darüber hinaus wird es zunehmend schwieriger, frei werdende finanzielle Mittel, die noch zu durchaus attraktiven Zinssätzen angelegt waren, auch nur halbwegs angemessen erneut zu investieren. Daher lohnt sich ...
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus SB · Körperschaftsteuer
Die Grenzziehung, ab wann die Beteiligung einer Stiftung an einer GmbH & Co. KG steuerpflichtig ist oder noch der Vermögensverwaltung zugeordnet werden kann, ist schwierig. Das FG Niedersachsen hat jetzt entschieden, dass die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer vermögensverwaltenden, aber gewerblich geprägten GmbH & Co. KG keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wGB) begründet (10.10.13, 10 K 158/13, Abruf-Nr. 133753 ). Das FG Düsseldorf hatte sich kürzlich kritischer ...
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus SB · Stiftung & Recht
Wieder einmal gilt es von einer Gerichtsentscheidung zu berichten, bei der ein Stiftungsvorstand wegen pflichtwidriger Anlage des Stiftungsvermögens von der Stiftung auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen und auch verurteilt wurde (Haftung des Vorstands, SB 14, 31). Allerdings war der Vorstand nicht allein schuld. Der folgende Beitrag zeigt, wie das Gericht das Mitverschulden des Kuratoriums feststellte und vom Umfang her bewertete (OLG Oldenburg 8.11.13, 6 U 50/13, Abruf-Nr.
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützige Stiftungen
Das FG Köln hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 17.10.13 dazu verurteilt, Turnierbridge für gemeinnützig zu erklären (13 K 3949/09, Abruf-Nr. 140645 ). Der folgende Beitrag zeigt die Entscheidungsfindung und die interessante Begründung des Gerichts.
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus SB · Stiftung & Steuern
Der neue AEAO ist da. Nach den Änderungen des Ehrenamtsstärkungsgesetzes (EhrAmtStG) vom 21.3.13 war deren Umsetzung im AEAO mit Spannung erwartet worden. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über ausgewählte Aspekte des überarbeiteten AEAO (BMF 31.1.14, IV A 3-S 0062/14/10002, Abruf-Nr. 140651 ).
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus SB · Gestaltungsgrenzen
Die rechtsfähige Stiftung kann nach § 80 Abs. 2 BGB mit jedem beliebigen Zweck errichtet werden, wenn der Zweck nicht das Gemeinwohl gefährdet. Sie ist eine wertneutrale, steuerpflichtige juristische Person, die wie andere Rechtsformen auch gemeinnützig i.S. der §§ 51 ff. AO sein kann, aber nicht muss. Vieles ist bei der Gestaltung von Stiftungen daher auf den ersten Blick möglich. Aber – wie beim Fußball – erst im Zusammenspiel zeigt sich, ob die einzelnen Ideen wirklich ein gutes ...
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18.02.2014 · Nachricht aus SB · Spendenabzug
Eine Spende an den Papst kann in Deutschland nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Dies entschied der 13. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 15.1.14 (13 K 3735/10).
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06.02.2014 · Nachricht aus SB · BMF
Mit BMF-Schreiben vom 31. Januar 2014 wurde der neugefasste AEAO bekannt gemacht. In der Neufassung des AEAO wurden neben redaktionellen Änderungen auch die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 eingearbeitet. Durch die Neufassung werden die bisherigen BMF-Schreiben zum AEAO aufgehoben. Der neugefasste AEAO ist mit sofortiger Wirkung in allen offenen Fällen anzuwenden.
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03.02.2014 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Der 13. Senat des Finanzgerichts Köln hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 17.10.2013 (13 K 3949/09) dazu verpflichtet, Turnierbridge für gemeinnützig zu erklären. Diese Entscheidung stützt der Senat auf die Öffnungsklausel des § 52 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung (AO). Danach können Betätigungen, die nicht im Gemeinnützigkeitskatalog aufgeführt sind, die Allgemeinheit aber auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos fördern, für ...
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