22.11.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aktuelle Gesetzgebung
Die Gebühren für Gerichtsvollzieher sind zum 1.11.21 – ebenso wie schon die Rechtsanwaltsgebühren zum 1.1.21 – linear um 10 Prozent angehoben worden (Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher [Gerichtsvollzieherkostengesetz – GvKostG]; BGBl. I, 4607, iww.de/s5590 ). Die Änderungen werden zwangsläufig dazu führen, dass sich die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verteuern wird. Aus diesem Grund müssen Gläubiger umso mehr den Kosten-Nutzen-Gesichtspunkt beachten.
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19.11.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Eine Partei ist nicht verpflichtet, sich an der Kostenausgleichung zu beteiligen. Es bleibt ihr nach dem OLG Schleswig unbenommen, im Fall einer Kostenquotierung auf den Kostenerstattungsanspruch des Gegners hin erst keine eigenen Kosten anzumelden und später einen eigenen Kostenfestsetzungsantrag zu stellen.
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18.11.2021 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
§ 42 RVG bietet die Möglichkeit, dass der Wahlanwalt in besonders umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren eine Pauschgebühr beantragen kann. Will er bei einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens auf der Grundlage einer für den Mandanten günstigen Auslagenentscheidung auch die Auslagenerstattung beantragen, muss er auf die richtige Reihenfolge seiner Anträge achten. Zu dem „richtigen“ Zeitpunkt hat das OLG Jena Stellung genommen (21.5.21, [S] AR 104/20, Abruf-Nr. ...
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17.11.2021 · Nachricht aus RVGprof · Auslagen
Wenn im Bußgeldverfahren vorab Sachverständigengutachten eingeholt werden, wird im Fall der Verurteilung i. d. R. der Betroffene mit deren Kosten belastet. Doch etwas anderes hat das LG Stuttgart bei einem offensichtlichen Verfahrensverstoß und damit einer unrichtigen Sachbehandlung i. S. v. § 21 GKG bejaht (14.9.21, 20 Qs 16/21, Abruf-Nr. 225007 ). Denn sonst werde gegen den Rechtsgedanken des § 222 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 GKG i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG verstoßen ...
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16.11.2021 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Die Kosten für ein privat eingeholtes Meinungsforschungsgutachten in einem markenrechtlichen Verfügungsverfahren sind nicht erstattungsfähig, wenn die Partei auch ohne das Gutachten in der Lage war, ihrer Darlegungslast in Bezug auf die Zeichenähnlichkeit zu genügen, und das Gutachten keinen Eingang in die gerichtliche Entscheidung gefunden hat (OLG Nürnberg 25.3.21, 3 W 727/21, Abruf-Nr. 225753 ).
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15.11.2021 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Wird ein Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen und unterbleibt hierbei eine Kostentscheidung, kann diese analog § 321 ZPO auf Antrag nachgeholt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Zurückweisungsbeschlusses gestellt wird (OLG Nürnberg 3.11.21, 8 W 3833/21, Abruf-Nr. 225750 ).
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14.11.2021 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, sind nicht Gerichtskosten, sondern außergerichtliche Kosten der Partei (BGH 8.4.21, VII ZB 21/20, Abruf-Nr. 222633 ; ebenso BGH 24.2.21, VII ZB 55/18, Abruf-Nr. 22138 , RVG prof. 21, 80).
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12.11.2021 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Der Streitwert für eine Datenauskunft beträgt pauschal 5.000 EUR, wenn sie eine gewisse Relevanz für die weitere Durchsetzung von Forderungen hätte haben können (OLG Köln 17.8.21, 15 W 51/21, Abruf-Nr. 225747 ).
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11.11.2021 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Die Streitwerte nacheinander geltend gemachter Ansprüche in demselben Verfahren sind zusammenzurechnen (§ 39 Abs. 1 GKG). Dies ergibt sich für das OLG Dresden aus dem offenen Wortlaut der Vorschrift, der Systematik der kostenrechtlichen Bestimmungen und dem Sinn und Zweck der Zusammenrechnung (4.8.21, 22 W 169/21, Abruf-Nr. 225745 ).
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09.11.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Übersicht zur Mittelgebühr
Bei den Gebühren im Strafverfahren handelt es sich i. d. R. um sogenannte Rahmengebühren. Der Rechtsanwalt kann also die Höhe seiner Gebühren grundsätzlich innerhalb der vorgegebenen Rahmen selbst bestimmen. Die folgende Zusammenstellung der Rechtsprechung ab ca. 2019 soll Ihnen bei der Ermittlung der richtigen Gebührenhöhe Hilfestellung geben (wegen weiterer Einzelheiten s. Burhoff in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Teil A: Rahmengebühren [§ 14], Rn. 1747 ff.; zur ...
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