16.03.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Auslagen
Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen auswärtigen Rechtsanwalt mit der Terminsvertretung vor einem auswärtigen Gericht, wird zwischen den Anwälten dafür oft eine pauschale Vergütung vereinbart. Der Rechtsanwalt muss im Rahmen der Kostenfestsetzung insofern den Einwand akzeptieren, dass es sich bei dem Pauschalhonorar nicht um gesetzliche Auslagen i. S. d. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG handelt. Selbst wenn der Mandant dem Prozessbevollmächtigten diese Kosten ersetzt, ...
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16.03.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Rechtsschutz
Eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG muss auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG hälftig, höchstens zu 0,75, angerechnet werden. Diese Anrechnung gilt auch gegenüber einem Rechtsschutzversicherer, wenn dieser den Versicherungsnehmer sowohl von den vorgerichtlichen als auch von den gerichtlichen Kosten freistellen muss.
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10.03.2023 · Nachricht aus RVGprof · Strafprozess
Ggf. muss das Gericht für die Abrechnung der Nr. 4142 VV RVG einen Gegenstandswert festsetzen. Entscheidend für dessen Höhe ist vornehmlich der wirtschaftliche Wert des Gegenstands, um dessen Einziehung im Strafverfahren gestritten worden ist. Und den sieht das AG Frankfurt am Main für eine Diebestüte bzw. Tragetasche bei Null (10.5.22, 989 Ds 955 Js 18304/19, Abruf-Nr. 233472 ).
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08.03.2023 · Nachricht aus RVGprof · Verfahrensgebühr
Kaum eine Gebühr aus Teil 4 VV RVG macht in der Praxis so viel Schwierigkeiten wie die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG. Das beweist wieder einmal ein Beschluss des AG Oldenburg zur Bemessung der Gebühr (17.11.22, 28 Gs 1204 Js 38031/20 [3373/21], Abruf-Nr. 233470 ).
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06.03.2023 · Nachricht aus RVGprof · Pflichtverteidigung
Die Pflichtverteidigerbestellung erfasst nach einem Beschluss des LG Osnabrück keine Tätigkeiten des Anwalts im Adhäsionsverfahren (5.9.22, 18 KLs 5/22, Abruf-Nr. 233528 ). Dabei haben die Richter allerdings anderslautende aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung nicht berücksichtigt.
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28.02.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Auslagen
Eine Partei darf sich einen Anwalt nahe ihrem Wohnsitz nehmen. Aber nur weil die Post des Mandanten an eine bestimmte Adresse geschickt wird, heißt das noch lange nicht, dass dieser dort auch gewöhnlich wohnt. Dies sei nach Ansicht des OLG Bamberg entscheidend und zwinge den Anwalt, dies zu beweisen und den Wohnsitz nicht lediglich glaubhaft zu machen.
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27.02.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Insolvenz
Immer wieder berichten Leser von diesem Problem: Der Rechtsschutz will die Anmeldung der Forderung des Mandanten zur Insolvenztabelle nicht übernehmen – die Vollstreckungskosten, die man übernimmt, seien ausgeschöpft. Was kann man in dieser Situation tun? Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie hier am besten reagieren und taktisch vorgehen können, und gibt Ihnen zwei Arbeitshilfen an die Hand.
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26.02.2023 · Nachricht aus RVGprof · Auslagen
Immer wieder gibt es bei den Kosten für einen auswärtigen Anwalt Sonderfälle. So kann beispielsweise in einem Verfahren eine (eng verknüpfte) neue Streitigkeit entstehen, die an einem weiteren Gerichtsort stattfindet. Das OLG Dresden sagt: Hier sind die Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig (11.1.23, 12 W 638/22, Abruf-Nr. 233713 ).
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24.02.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verwaltungsprozess
Die folgende Konstellation löst nach Ansicht des VG Köln eine Erledigungs- und eine fiktive Terminsgebühr aus: Der Prozessbevollmächtigte holt in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren überobligationsmäßig eidesstattliche Versicherungen von dritten Personen ein, um das tatsächliche Vorbringen seiner Partei zu untermauern und glaubhaft zu machen. Die beklagte Behörde nimmt daraufhin – wenn auch auf Hinweis des Gerichts – den angefochtenen Verwaltungsakt zurück.
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22.02.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Besondere Verfahrenssituation
In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist es tägliche Praxis, dass der Anwalt zunächst außergerichtlich tätig wird und anschließend im gerichtlichen Verfahren einen Vergleich schließt, der auch nicht rechtshängige Gegenstände mitumfasst (sog. Mehrwertvergleich). Bei der Abrechnung stellt sich regelmäßig die Frage nach der Reihenfolge der Abrechnungsschritte und ob der Anwalt bei einer Alternative bevorzugt wird. Der folgende Beitrag klärt auf.
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