15.03.2024 · Nachricht aus RVGprof · Streitwert
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Äußerungen in der Presse oder anderen Medien kommen bei Prominenten oder besonders spektakulären Fällen höhere Beträge in Betracht. Ansonsten werden – je nach Bedeutung und Schwere – Gegenstandswerte zwischen 5.000 und 15.000 EUR je selbstständiger, inhaltsverschiedener Äußerung angesetzt (OLG Frankfurt 2.6.23, 16 W 27/23, Abruf-Nr. 238159 ).
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13.03.2024 · Nachricht aus RVGprof · Strafprozess
Der Haftzuschlag für die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG soll auch anfallen, wenn sich der Verteidiger schon zu einem Zeitpunkt eingearbeitet hat, als sich der Beschuldigte noch nicht in Haft befunden hat (AG Nürnberg 31.7.23, 54 Ls 805 Js 19083/18, Abruf-Nr. 236627 ).
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11.03.2024 · Nachricht aus RVGprof · Verjährung
Die Vergütung eines Anwalts wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Gleiches gilt, wenn das Verfahren mehr als drei Monate geruht hat. Letzteres setzt aber voraus, dass das Gericht deutlich macht, das Verfahren von sich aus nicht weiterzubetreiben. Der Tod der PKH-Partei löst keine Fälligkeit aus (LSG Thüringen 26.9.23, L 1 SF 921/22 B, Abruf-Nr. 239979 ).
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09.03.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Leserservice
FRAGE: Wir haben gerichtlich drei von vier Kindern wegen ihres jeweiligen Pflichtteilsanspruchs von je 10.000 EUR gegen die Mutter vertreten. Da sich während des Rechtsstreits herausstellte, dass das vierte Kind eine Schenkung erhalten hatte, wurde die Klage um die Feststellung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegenüber diesem Kind erweitert. Nach mündlicher Verhandlung hat das vierte Kind den Anspruch anerkannt und je 10.000 EUR gezahlt. Das Gericht hat den drei Kindern die Kosten des ...
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09.03.2024 · Nachricht aus RVGprof · Verjährung
In Rechtsstreitigkeiten sind die Fragen der Kosten und Vergütung ebenso komplex wie die rechtlichen Angelegenheiten selbst. Insbesondere bei einem Rechtsstreit durch verschiedene Instanzen treten die Unterschiede zwischen der Verjährung eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs gemäß § 91 ZPO und der Verjährung des Anspruchs auf die Anwaltsgebühren deutlich hervor.
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05.03.2024 · Nachricht aus RVGprof · Elektronischer Rechtsverkehr
Bei dem Kostenfestsetzungsantrag handelt es sich um einen „schriftlich einzureichenden Antrag“ i. S. d. § 130d S. 1 ZPO. Er muss als elektronisches Dokument eingereicht werden. Ein Kostenausgleichsantrag unter Verwendung eines Briefbogens als Rechtsanwalt und Notar a. D. per Fax (und der Namensangabe unter der Unterschrift ohne Bezeichnung „Rechtsanwalt“) ist formunwirksam (OLG Frankfurt 16.1.24, 18 W 120/23, Abruf-Nr. 239976 ).
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03.03.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Versäumnisurteil Teil 4
Im Zusammenhang mit Versäumnisurteilen (VU) sind „Mischfälle“ möglich, bei denen sowohl eine volle als auch eine ermäßigte Terminsgebühr entsteht. Ein solcher Mischfall tritt beispielsweise auf, wenn im Gerichtstermin eine Teilerörterung über einen Teil der Hauptforderung erfolgt. Anhand von praxisnahen Beispielen werden im Folgenden verschiedene Szenarien erläutert (vgl. zu Teil 1: RVG prof. 23, 213; zu Teil 2: RVG prof. 24, 14; zu Teil 3: RVG prof. 24, 28; Nummerierung der ...
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01.03.2024 · Nachricht aus VE · IWW-Webinar Praxis Nachhaltigkeit
Ihre Mandanten stehen vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu zählen die Umsetzung regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen Ihre Mandanten aktuell und in sehr naher Zukunft Ihre Hilfe.
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01.03.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Auslagen
Wenn Zeugen aufgrund einer Vorladung zu einer Vernehmung erscheinen müssen, haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung gemäß dem JVEG. Dieser umfasst insbesondere Fahrtkosten, Verdienstausfall und ggf. Übernachtungskosten. Besonderheiten bestehen, wenn die persönliche Vernehmung im Auftrag der StA bei der Polizeidienststelle des Meldeorts des Zeugen und nicht an dessen weit entferntem Dienstort erfolgen soll.
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29.02.2024 · Nachricht aus RVGprof · Terminsgebühr
Wenn im Termin nur ein Vergleich über nicht rechtshängige Ansprüche protokolliert wird, entsteht keine Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 3 VV RVG. Legt der Anwalt jedoch dar, dass es schon vorher Gespräche über eine gütliche Einigung auch zu den nicht rechtshängigen Ansprüchen gab, verdient er die Terminsgebühr. Denn die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG entsteht, wenn der Anwalt an außergerichtlichen Besprechungen mitgewirkt hat, um ein Verfahren zu vermeiden oder zu erledigen ...
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