01.09.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Richtige Anwendung der BRAGO
Für den Anwalt ist oft die Abgrenzung schwierig, wann die 5/10- bis 10/10-Gebühr des § 118 Abs. 1 BRAGO und wann nur die 2/10-Gebühr für ein einfaches Schreiben anfällt.
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Prozesskostenrisiko
Die Frage nach den Kosten des Verfahrens möchte der Mandant häufig schon bei dem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt beantwortet bekommen. In diesem Beitrag finden Sie daher eine Tabelle zum Kostenrisiko in Zivilsachen für die erste und zweite Instanz sowie für Verfahren über zwei Instanzen. Mit dieser Tabelle können Sie leicht und schnell das Kostenrisiko Ihres Mandanten unter Berücksichtigung der neuen Euro-Gebühren ermitteln. Bei der Tabelle ist Folgendes zu beachten:
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Richtige Anwendung der BRAGO
In der Praxis kommt es häufig nach dem Erlass eines Versäumnisurteils zu Streitwert-veränderungen. Der folgende Beitrag zeigt, wie Streitwerterhöhungen (1.) und -verringerungen (2.) nach dem Erlass eines Versäumnisurteils richtig abgerechnet werden (zur Gebührenabrechnung bei einem Versäumnisurteil: BRAGO prof. 10/95, 3 und 1/96, 4).
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zwangsvollstreckung
Frage: Gegen Schuldner S wird die Zwangsvollstreckung betrieben und ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. Der Gläubiger G erklärt sich bereit, einer Teilratenzahlung zuzustimmen, die Rechtsanwalt R entwirft. Mangels gegenseitigen Nachgebens fällt keine Vergleichsgebühr (§ 23 BRAGO) an. Kann R für den Teilzahlungsvergleich eine Geschäftsgebühr (§ 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) und für die Gespräche mit dem S eine Besprechungsgebühr (§ 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO) abrechnen?
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · PKH
Das Bundesministerium der Justiz hat die neuen, vom 1.7.02 bis zum 30.6.03 gültigen Einkommensfreibeträge bekannt gegeben: für die Partei und den Ehegatten/Lebenspartner jeweils 360 EUR sowie für weitere Unterhaltsberechtigte: 253 EUR (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO; BGBl. I 02, 1908; zur PKH-Ermittlung: BRAGO prof. 2/02, 26. Die aktuelle Checkliste hierzu können Sie unter www.iww.de mit der Abruf-Nr. 020092 abrufen).
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Bußgeldbescheid
Nach § 84 Abs. 2 BRAGO erhält der Anwalt in bestimmten Fällen die Verfahrensgebühr des § 83 Abs. 1 BRAGO zusätzlich, wenn durch seine Mitwirkung eine Hauptverhandlung entbehrlich wird. Die Vorschrift zählt enumerativ drei Fälle auf. Die Aufzählung ist aber nicht abschließend. Vielmehr ist es geboten, gleichwertige Fallkonstellationen zu erfassen. Das gilt vor allem für das Bußgeldverfahren, auf das § 84 BRAGO nur entsprechend angewendet werden kann. Das entspricht dem Willen des ...
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aktuelle Rechtsprechung
Dem Rechtsanwalt steht zusätzlich zu einer so genannten Vorverfahrensgebühr eine weitere (halbe) Gebühr nach § 84 Abs. 1 BRAGO zu, auch wenn sich seine Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren darauf beschränkt, einen Strafbefehl und die Frage zu prüfen, ob dagegen gegebenenfalls Einspruch eingelegt werden soll (OLG Hamm AGS 02, 34). (Abruf-Nr. 020812)
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zinsen
Seit dem 1.1.02 betrug der Basiszinssatz nach § 247 BGB n. F. 2,57 Prozent (BRAGO prof. 3/02, 36). Seit dem 1.7.02 ist er auf 2,47 Prozent gesunken. Den aktuellen Basiszinssatz können Sie im Internet unter „www.Bundesbank.de“ und dort unter „Aktuelle Zinssätze“ oder „www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php abrufen (zu den Verzugszinsen: BRAGO prof. 2/02,16; zur Kostenfestsetzung: BRAGO prof. 5/02, 59).
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gesetzgebungsverfahren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist vorerst gescheitert. Hier die Hintergründe:
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus RVGprof · Auslagen
Reisekosten des auswärtigen Anwalts sind - seit der Änderung des § 78 ZPO - grundsätzlich erstattungsfähig. Dies hat das OLG Dresden am 6.9.01 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung beschlossen (4 W 1262/01, n.v., Abruf-Nr. 020803), worauf uns Rechtsanwalt Dr. Dietrich Oberberg, Annaberg, hingewiesen hat. Das Gericht führt aus:
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