21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Wohnt der angeklagte Mandant am Ort des Gerichts und beauftragt er mit seiner Verteidigung einen nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt, gehört die Aktenversendungspauschale zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen im Sinne des § 91 Abs. 2 ZPO. Ein auswärtiger Verteidiger kann das Recht auf Akteneinsicht vernünftigerweise und sachdienlich nur durch die Übersendung der Akte ausüben (AG Köln 20.12.13, 53 Ds 44/13, Abruf-Nr. 141529 ).
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · 2. KostRMoG
Eine gesonderte Auslagenpauschale für das Ermittlungsverfahren einerseits und das nachfolgende erstinstanzliche Strafverfahren anderseits steht dem Verteidiger oder Nebenklagevertreter nur zu, wenn er nach dem 31.7.13 mandatiert wurde (LG Hildesheim 23.9.13, 22 Qs 7/13, Abruf-Nr. 141528 ).
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Einigungsgebühr
(BGH 26.2.14, XII ZB 499/11, Abruf-Nr. 141034 )
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenrechtliche Einheit
§ 19 Abs. 1 RVG stellt klar: Einige anwaltliche Tätigkeiten sind demselben Rechtszug zuzuordnen und bilden gebührenrechtlich eine Einheit. Die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) deckt auch Vorbereitungshandlungen des gerichtlichen Verfahrens ab, wenn Ihr Mandant Ihnen einen unbedingten Auftrag zur Prozessvertretung erteilt (RVG prof. 14, 84). Wie Sie erreichen, dass Tätigkeiten während eines Rechtsstreits gesondert vergütet werden, lesen Sie im Folgenden.
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08.05.2014 · Nachricht aus RVGprof · Terminsgebühr
Gespräche über Verfahrensabsprachen, mit deren Befolgung eine Beendigung des Verfahrens nicht verbunden ist, wie etwa Gespräche über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens, lösen eine Terminsgebühr gemäß Vorb. 3 Abs. 3 Hs.1 Fall 3 VV RVG nicht aus (BGH 6.3.14, VII ZB 40/13, Abruf-Nr. 141229 ).
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06.05.2014 · Nachricht aus RVGprof · Vergaberecht
Soll eine Dienstleistung nach den Vergabeunterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg erbracht und der Vergabestelle darüber hinaus ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages eingeräumt werden, beträgt der Streitwert für das Nachprüfungsbeschwerdeverfahren 5 Prozent der auf die fest vorgesehene Laufzeit entfallenden, gegebenenfalls zu schätzenden Bruttoauftragssumme und 5 Prozent der im optional möglichen Zeitraum anfallenden Vergütung abzüglich ...
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