25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Vorschussrecht
Von Ihrem Mandanten können Sie über § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss auf Gebühren und Auslagen verlangen. Zur Liquiditätssicherung sollten Sie auch Ihr Vorschussrecht gegenüber der Staatskasse nach § 47 Abs. 1 RVG nutzen. Besonderheiten erläutert dieser Beitrag.
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Bürgschaft
Der Wert einer Klage auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde ist gemäß § 3 ZPO nach dem Klägerinteresse zu schätzen. Das Interesse des Klägers an der Herausgabe der Bürgschaftsurkunde besteht nur in Höhe der Hauptforderung, wenn diese hinter der B ürgschaftsforderung zurückbleibt.
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zeugnisverweigerungsrecht
Der nach § 3 ZPO zu schätzende Gegenstandswert des Zwischenstreits und damit auch des Beschwerdeverfahrens über das Zeugnisverweigerungsrecht ist mit einem Streitwert von 1 Mio. EUR zu bemessen, da sich die Beweisfrage auf die gesamte Hauptsache bezieht. Dies entspricht in etwa einer Quote von einem Fünftel des Hauptsachestreitwerts.
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Einigung im Parallelverfahren
Die Behandlung von Streitgegenständen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen eines Verfahrens, in dem sie nicht anhängig sind, führt nicht nach Nr. 3104 Abs. 2 VV RVG zu einer eigenen Terminsgebühr in dem Verfahren, in dem die einbezogenen Gegenstände anhängig sind. Eine Terminsgebühr fällt nur in dem Verfahren an, in dem ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Termin gemäß Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG stattgefunden hat (BAG 17.2.14, 10 AZB 81/13, Abruf-Nr. 142478 ).
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anspruchshäufung
Stützt der Kläger einen einheitlichen Unterlassungsantrag im Wege der eventuellen Anspruchshäufung auf verschiedene, jedoch inhaltlich ähnliche Schutzrechte und ergeht eine Entscheidung auch über den Hilfsanspruch, ist zur Ermittlung des Gesamtstreitwerts der Wert für den Hauptanspruch angemessen, das heißt in der Regel um 10 Prozent, zu erhöhen.
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Abgeltungsbereich der Gebühren
Aus dem Wortlaut der Nr. 4100 VV RVG ergibt sich, dass nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG neben der Grundgebühr gleichzeitig stets die Verfahrensgebühr für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der Rechtsanwalt erstmalig mit der Sache befasst wird (LG Duisburg 3.6.14, 34 Qs 52/13, Abruf-Nr. 142481 ).
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