11.04.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im
Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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11.04.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Bußgeldverfahren
Die Erledigungsgebühr/zusätzliche Verfahrensgebühr entsteht u. a. nach Nr. 5115 Anm. 1 Nr. 1 VV RVG, wenn das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde durch die anwaltliche Mitwirkung endgültig eingestellt wird. Nach Anm. 2 entsteht die Verfahrensgebühr nicht, wenn eine auf Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist. Die gute Nachricht: Als ausreichend sind auch ganz geringe Mitwirkungstätigkeiten des Rechtsanwalts anzusehen, wie nun das AG Stadtroda ...
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