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  • 23.07.2020 · Musterformulierungen · Downloads · Gebühren im Zivilrecht

    Zahlungsaufforderung nach nicht fristgerechter Drittschuldnererklärung

    Die Kosten eines Rechtsstreits zwischen Gläubiger und Drittschuldner über eine gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner sind als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO erstattungs- und damit festsetzungsfähig. Das hat der BGH entschieden. Wollen Sie die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten vom Drittschuldner ersetzt verlangen, sollten Sie ihn zunächst außergerichtlich wie folgt anschreiben: