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  • 23.05.2022 · Checklisten

    Rechtsprechungsübersicht 2022 zur Aktenversendungspauschale

    Die Aktenversendungspauschale (AVP) nach Nr. 9003 KV GKG fällt in Höhe von 12 EUR „für die bei Versendung von Akten auf Antrag anfallenden Auslagen an Transport- und Verpackungskosten je Sendung“ an. Dazu gibt es immer wieder gerichtliche Entscheidungen, die für die Erstattung der i. d. R. von dem Verfahrensbevollmächtigten verauslagten Kosten von Bedeutung sind. Hier ein aktueller Überblick bis zum Jahr 2022.