· Fachbeitrag · Veräußerung von Baugrundstücken
Erschließungskosten machen Landwirt nicht zum Grundstückshändler
von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Übernimmt ein Landwirt die Kosten für die Erschließung seiner Grundstücke, wird daraus nicht automatisch ein gewerblicher Grundstückshandel. Der BFH stellt klar: Entscheidend ist, wer die Erschließung tatsächlich durchführt, auf wessen Initiative sie erfolgt und wer das wirtschaftliche Risiko trägt. Selbst die vollständige Übernahme der Erschließungskosten reicht für sich genommen nicht aus.
1. Sachverhalt
Ein Landwirt veräußerte in den Jahren 2010 bis 2012 mehrere Baugrundstücke, die zu seinem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörten. Grundlage der Baulandentwicklung waren Vereinbarungen mit der Gemeinde und einem privaten Erschließungsträger. Der Landwirt verpflichtete sich, die Kosten für die Erschließung, die Bauleitplanung und den ökologischen Ausgleich zu übernehmen. Zudem stellte er Flächen für öffentliche Grün- und Verkehrsflächen unentgeltlich zur Verfügung.
Die Gemeinde übertrug die Erschließung des Baugebiets jedoch selbst auf eine Erschließungsgesellschaft. Diese führte die Maßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. Der Landwirt vermarktete die Baugrundstücke anschließend selbst; die Kaufpreise umfassten auch die Erschließungskosten.
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