· Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter
von Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover
Der BFH hat mit Urteil vom 13.11.25 (V R 3/23 ) zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betriebsfortführung durch einen Pächter entschieden. PU stellt nachfolgend die praktischen Einzelheiten für Sie dar.
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, betrieb eine Fischverarbeitung, eine Fischzucht, einen Hofladen und eine Gaststätte. Sie veräußerte Teile ihres Unternehmensvermögens an X und Y (Erwerber) zu gleichen Teilen. Unmittelbar nach dem Kauf verpachteten die Erwerber den Betrieb an die F-GmbH, die den Ursprungsbetrieb des Veräußerers weiterführte. Die Klägerin ging davon aus, dass bezüglich der übertragenen Wirtschaftsgüter eine nicht steuerbare GiG vorläge.
Das FA stellte darauf ab, dass der Betrieb nicht vom Erwerber selbst fortgeführt worden und dies auch nicht beabsichtigt gewesen sei. Deswegen nahm es eine steuerpflichtige Lieferung der beweglichen Wirtschaftsgüter an. Die Veräußerung der Grundstücke nebst Außenanlagen wurde nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei belassen. Das FG München hatte der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben und sah in dem Vorgang eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG).
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