· Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Die unterschätzte Gefahr schlafender Landwirtschaftsbetriebe
von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Erben landwirtschaftlicher Gebäude und Flächen unterliegen häufig einem folgenschweren Irrtum. Wird ein Hof nicht mehr aktiv bewirtschaftet, gilt der landwirtschaftliche Betrieb als beendet. Steuerlich ist genau das regelmäßig falsch, mit erheblichen Risiken.
1. Der typische Praxisfall
Die aktive Landwirtschaft wurde vor Jahren eingestellt. Viehbestand existiert nicht mehr, Acker- und Grünflächen sind verpachtet, der Resthof wird nur noch privat genutzt. Nach dem Tod des Betriebsinhabers gehen die Erben davon aus, dass Hofstelle, Scheune und Flächen längst Privatvermögen sind. Pachteinnahmen werden, sofern überhaupt erklärt, als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesetzt.
2. Die steuerliche Realität
Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb endet nicht automatisch durch Nichtbewirtschaftung, Verpachtung oder Zeitablauf. Solange gegenüber dem FA keine eindeutige Betriebsaufgabe erklärt wurde, bleibt der Betrieb steuerlich bestehen. Er schläft lediglich, lebt aber steuerlich fort.
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