· Fachbeitrag · Nachfolge in der Land- und Forstwirtschaft
Grundbuchamt verkennt gesetzliche Hoferbfolge beim Ehegattenhof
von Daniel Schollenberger, Managing Partner der LEGATUM Steuerboutique
Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 27.8.24 (5 W 73/23,) die Rechtsstellung überlebender Ehegatten bei einem Ehegattenhof nach dem Brandenburgischen Höfeordnungsgesetz (BbgHöfeOG) gestärkt. Besonders praxisrelevant: Bei einem wirksam begründeten Ehegattenhof fällt der Hofanteil des zuerst verstorbenen Ehegatten kraft Gesetzes dem überlebenden Ehegatten zu. Ein zusätzlicher Erbschein oder ein Hoffolgezeugnis ist für die Grundbuchberichtigung regelmäßig nicht erforderlich.
Sachverhalt
Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks war ein im Jahr 2020 verstorbener Landwirt. Bereits zu Lebzeiten hatten die Eheleute gegenüber dem Landwirtschaftsgericht eine Ehegattenhoferklärung abgegeben. Danach sollte die landwirtschaftliche Besitzung als Ehegattenhof geführt werden.
Auf Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts nahm das Grundbuchamt einen Hofvermerk in das Grundbuch auf. Nach dem Tod des Landwirts beantragte dessen Ehefrau die Berichtigung des Grundbuchs und legte hierzu das gemeinschaftliche Testament sowie die Eröffnungsniederschrift vor.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 113,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig