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  • · Fachbeitrag · Nachfolge in der Land- und Forstwirtschaft

    Grundbuchamt verkennt gesetzliche Hoferbfolge beim Ehegattenhof

    von Daniel Schollenberger, Managing Partner der LEGATUM Steuerboutique

    Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 27.8.24 (5 W 73/23,) die Rechtsstellung überlebender Ehegatten bei einem Ehegattenhof nach dem Brandenburgischen Höfeordnungsgesetz (BbgHöfeOG) gestärkt. Besonders praxisrelevant: Bei einem wirksam begründeten Ehegattenhof fällt der Hofanteil des zuerst verstorbenen Ehegatten kraft Gesetzes dem überlebenden Ehegatten zu. Ein zusätzlicher Erbschein oder ein Hoffolgezeugnis ist für die Grundbuchberichtigung regelmäßig nicht erforderlich.

     

    Sachverhalt

    Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks war ein im Jahr 2020 verstorbener Landwirt. Bereits zu Lebzeiten hatten die Eheleute gegenüber dem Landwirtschaftsgericht eine Ehegattenhoferklärung abgegeben. Danach sollte die landwirtschaftliche Besitzung als Ehegattenhof geführt werden.

     

    Auf Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts nahm das Grundbuchamt einen Hofvermerk in das Grundbuch auf. Nach dem Tod des Landwirts beantragte dessen Ehefrau die Berichtigung des Grundbuchs und legte hierzu das gemeinschaftliche Testament sowie die Eröffnungsniederschrift vor.