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  • · Nachricht · GmbH-gebV ist für innovative Startups uninteressant

    Verantwortungseigentum erleichtert nicht die Nachfolgesuche

    | „Eine Einführung der Rechtsform Gesellschaft mit gebundenem Vermögen führt nicht zu langlebigeren Unternehmen ‒ wie von den Initiatoren der Rechtsform behauptet. Im Gegenteil: Durch die Rechtsform würde die Nachfolgesuche schwieriger, da Kaufinteressierte aufgrund der langfristigen Bindung der Gewinne im Unternehmen auf eine Gewinnbeteiligung und Wertsteigerung ihrer Einlage verzichten müssten“, berichtet Dr. Rosemarie Kay, stellvertretende Geschäftsführerin im IfM Bonn. |

     

    Rechtsform der GmbH-gebV

    Das Team unter der Leitung von Dr. Rosemarie Kay hat unter ökonomischen Aspekten die Rechtsform GmbH-gebV betrachtet, deren Einführung die Bundesregierung aktuell prüft. Zudem zeigte sich, dass die Nachfolgesuche auch dadurch erschwert werde, dass potenzielle Interessenten die Einschränkung ihrer unternehmerischen Handlungsfreiheit akzeptieren müssten. Auch kämen nur solche Personen als Käufer in Frage, die die Werte der „Wertefamilie“ teilen. Im Falle von juristischen Personen wären dies in erster Linie Gesellschaften, die selbst auch in dieser Rechtsform firmieren.

     

    „Der Asset Lock ‒ also die langfristige Bindung der Gewinne und des Vermögens ‒ kann zudem dazu führen, dass Investitionen getätigt werden, die riskanter oder weniger notwendig sind. Damit steigt die Gefahr von Fehlinvestitionen“, berichtet Dr. Rosemarie Kay weiter. Insgesamt sieht sie aus volkswirtschaftlicher Perspektive das Verbot der Gewinnausschüttung oder der beschränkten Beteiligungsmöglichkeiten an anderen Unternehmen als problematisch an, da dies dem Grundsatz der optimalen Allokation von Kapital widerspricht.

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