· Fachbeitrag · Formunwirksames Übernahmeversprechen
500.000 EUR Zuwendung: Formfehler führt zur Steuerfestsetzung gegen den Beschenkten
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
Das FG München hat mit Urteil vom 28.1.26 (4 K 929/24) zur Inanspruchnahme des Beschenkten nach unwirksamen SchenkSt-Übernahmeversprechen entschieden. Nachfolgend haben wir die praktischen Einzelheiten für Sie zusammengefasst.
1. Sachverhalt
Der Schenker überwies auf das Bankkonto der Klägerin etwaige Geldbeträge. Ferner übernahm der Schenker von der Klägerin geschuldete Steuern. Der Schenker wandte der Klägerin, mit der er weder verwandt noch verheiratet war, mithin einen Gesamtbetrag von mehr als 500.000 EUR zu. Daraufhin zeigte der Schenker die o. g. freigebigen Zuwendungen gem. § 30 ErbStG dem FA an. Hierbei erklärte der Schenker u. a. die SchenkSt-Übernahme durch den Schenker.
Tatsächlich hat der Schenker jedoch keine Schenkungsteuern entrichtet.
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