15.10.2026 · Nachricht · FG Münster
§ 34a EStG greift nicht bei steuerfinanzierten Entnahmen für übertragene Mitunternehmeranteile
Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.
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